Pfandflaschen-Drama in Altona: Grundsicherung nach Einkommen gekürzt!

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Ein Rentner in Altona verliert Grundsicherung durch Pfandflascheneinnahmen. Gerichtsurteile bieten gelegentlich Ausnahmen.

Ein Rentner in Altona verliert Grundsicherung durch Pfandflascheneinnahmen. Gerichtsurteile bieten gelegentlich Ausnahmen.
Ein Rentner in Altona verliert Grundsicherung durch Pfandflascheneinnahmen. Gerichtsurteile bieten gelegentlich Ausnahmen.

Pfandflaschen-Drama in Altona: Grundsicherung nach Einkommen gekürzt!

Im Hamburger Stadtteil Altona sorgt ein Fall um die Grundsicherung für Aufregung, der die Rechte von Pfandflschensammlern betrifft. Ein Rentner, der sich mit dem Sammeln von Pfandflaschen ein kleines Zubrot verdient, erlebte, wie das Grundsicherungsamt seinen Verdienst von knapp 60 Euro im September komplett anrechnete und somit seine Grundsicherung kürzte. Dabei nutzt er die Pfandflaschen, die er aus dem Müll fischt, um seine niedrige Rente aufzubessern. Trotz seiner geringen Einkünfte wird jeder Euro, den der Mann erzielt, strikt abgezogen, da er für die Berechnung der Sozialleistungen zu den Einkommen zählt, wie das Bezirksamt Altona bestätigte. Laut dem Sozialgesetzbuch gibt es hierfür keine Ausnahmen.

Seine Situation hat die öffentliche Debatte über die Rechte von Bedürftigen und die vermeintliche Härte des Sozialsystems neu entfacht. Das NDR berichtet, dass das Bundessozialministerium zwar auch festlegt, dass jede Einnahme angerechnet werden muss, jedoch Ausnahmen für Pfandsammeln aufgrund der geringen Beträge in Betracht gezogen werden sollten. Dabei stellt sich die Frage: Ist es wirklich gerecht, solch kleine Beträge zu berücksichtigen, wenn sie doch kaum zur Existenzsicherung beitragen?

Gerichtsurteile und soziale Gerechtigkeit

In der Vergangenheit gab es bereits einen Präzedenzfall, der sich mit dem Thema befasste. Ein Gerichtsurteil aus Düsseldorf entschied, dass die Einnahmen aus dem Pfandsammeln nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden dürfen, solange diese als gering erachtet werden. Dies wurde im Fall einer 53-jährigen Frau deutlich, die alleine vom Sammeln von Pfandflaschen lebte und keine weiteren finanziellen Mittel hatte. Ihr Antrag auf Hartz IV wurde zunächst aufgrund angeblicher Widersprüche bei ihrer Unterkunft abgelehnt, doch das Gericht stellte fest, dass die Frau hilfsbedürftig ist und ihr Regelbedarf zusteht. Nur das Kindergeld für ihre Tochter wurde angerechnet.

Dieses Urteil zeigt, dass die Rechtslage nicht eindeutig sein muss und es Spielraum für eine humanere Behandlung von Pfandflaschensammlern gibt. In dem Fall des Rentners könnte man argumentieren, dass es angesichts der niedrigen Rente und der gesellschaftlichen Bedeutung von Pfandsammeln, um Ressourcen zu schonen und der Umwelt zu helfen, als nicht sinnvoll erachtet werden sollte, solche geringen Beträge anzurechnen.

Die Rolle der Behörden

Die Hamburger Sozialbehörde hat sich bislang nicht zu dem Fall des Rentners geäußert, was die Besorgnis unter sozialen Institutionen und dem Gemeinwesen verstärkt. Der Druck wächst, dass die Politik hier aktiv werden und das Thema auf die Agenda setzen sollte. Eine Überprüfung und, wenn nötig, Anpassung der aktuellen Regelungen könnte notwendig sein, um die gelebte Realität vieler Menschen, die auf solche kleinen Einkünfte angewiesen sind, zu reflektieren.

Ein Zitat des Bundessozialministeriums besagt, dass Einnahmen aus dem Pfandsammeln in der Regel nicht angerechnet werden sollen, doch die Praxis belehrt uns oft eines Besseren. Labournet hat dazu klare Informationen: Geringe Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen sollten nicht als Einkommen gewertet werden, besonders wenn sie nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Jetzt ist die Frage, ob diese tolerante Haltung auch in Hamburg Einzug halten wird.

Die umstrittene Entscheidung in Altona könnte somit nicht nur das Schicksal eines Rentners betreffen, sondern auch signalisiert sie einen dringend notwendigen Wandel im System für alle, die in unserer Stadt mit kleinen Einkommen kämpfen.