Bahnstrecke Kiel-Hamburg: DB bis 2039 im Dienst – Pünktlichkeit gefordert!

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Die Deutsche Bahn betreibt die Strecke Kiel-Hamburg bis 2039. Wichtige Details zu Pünktlichkeit, neuen Zügen und Ausschreibungsverfahren.

Die Deutsche Bahn betreibt die Strecke Kiel-Hamburg bis 2039. Wichtige Details zu Pünktlichkeit, neuen Zügen und Ausschreibungsverfahren.
Die Deutsche Bahn betreibt die Strecke Kiel-Hamburg bis 2039. Wichtige Details zu Pünktlichkeit, neuen Zügen und Ausschreibungsverfahren.

Bahnstrecke Kiel-Hamburg: DB bis 2039 im Dienst – Pünktlichkeit gefordert!

Die Deutsche Bahn hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das Reisen zwischen Kiel und Hamburg angeht. Wie kn-online berichtet, wird die Bahnstrecke bis mindestens Ende 2039 von der Deutschen Bahn betrieben. Diese Entscheidung fiel im Vergabeverfahren des Landes Schleswig-Holstein, bei dem sich die DB gegen drei andere Mitbewerber durchsetzen konnte.

Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung ist die Pünktlichkeit. Die Deutsche Bahn verpflichtet sich, eine Pünktlichkeitsquote von mindestens 81 Prozent einzuhalten. Diese könnte sogar auf bis zu 90 Prozent steigen, sofern infrastrukturelle Verbesserungen umgesetzt werden. Momentan liegt die Pünktlichkeit auf der Strecke Kiel-Hamburg jedoch bei nur etwa 77 Prozent. Zahlen der Deutschen Bahn zeigen, dass die betriebliche Pünktlichkeit im Personenverkehr aktuell bei 84,2 Prozent liegt, was im Vergleich zu anderen Bereichen, wie dem Fernverkehr mit 51,5 Prozent, relativ gut dasteht.

Zukunftsperspektiven und neue Züge

Ab Ende 2027 sollen neue Züge vom Typ Coradia Max für den Betrieb angemietet werden. Diese aus vierteiligen elektrischen Triebzügen bestehenden Züge werden von Alstom in Salzgitter gebaut und bieten von 350 auf 360 Sitzplätze. Besonders interessant ist die Einführung innovativer Sitzbänke ohne Armlehnen in zwei Zugbereichen, wodurch das Reisen für Familien und Gruppen attraktiver gestaltet werden soll.

Die Vergabe des Betriebs kam nicht ohne rechtliche Auseinandersetzungen aus. So gab es bereits einen Rechtsstreit, nachdem eine erste Ausschreibung aufgehoben wurde. Die DB hatte gegen die Aufhebung geklagt, und am 21. November wird ein Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig erwartet. Sollte die Deutsche Bahn gewinnen, könnte dem Land eine Schadenersatzforderung in Höhe von knapp einer Million Euro drohen. Andererseits könnte die Neuausschreibung des Vergabeverfahrens durchaus mehrere Millionen Euro für das Land sparen, da die ersten Angebote die Erwartungen um ein Vielfaches überstiegen.

Pünktlichkeit als Maßstab für die Zukunft

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Deutsche Bahn ist die finanzielle Kompensation im Fall einer Unterschreitung der festgelegten Pünktlichkeitswerte. Das Land Schleswig-Holstein hat klar festgelegt, dass in solchen Fällen weniger Geld an die DB fließen wird. Diese Vorgaben, zusammen mit den gesenkten Anforderungen in der neuen Ausschreibung, zeigen, dass sowohl Qualität als auch Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle in den künftigen Verkehrsvereinbarungen spielen.

Für die Reisenden bleibt zu hoffen, dass die neuen Züge und die vertraglichen Rahmenbedingungen bald für eine bessere Reiseerfahrung sorgen. Die Entwicklung in den kommenden Jahren wird spannend sein und könnte auch Einfluss auf weitere Strecken und den Nahverkehr im gesamten Bundesland haben.