Abo-Fallen: So schützen Sie sich vor ungewollten Verträgen!

Abo-Fallen: So schützen Sie sich vor ungewollten Verträgen!
Ein neuer Weg, um digitale Artikel zu genießen, wird heute auf dem Markt gefeiert! Ab sofort haben Leser:innen die Möglichkeit, mehrere Artikel kostenfrei auszuprobieren. Hört sich das nicht gut an? So kann jeder selbst entscheiden, ob das Abonnement eines E-Papers oder eines Printmagazins das Richtige für sie ist.
Die Anmeldung ist der erste Schritt, um sich die drei kostenfreien Artikel zu sichern. Die Bergsträsser Anzeiger informiert, dass dafür zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die Interessierten gesendet wird. Falls innerhalb kurzer Zeit keine E-Mail eintrifft, heißt es, den Spam-Ordner zu überprüfen. Und wenn man dann immer noch keine Nachricht findet, sollte man nicht zögern, den Kundenservice zu kontaktieren, um eventuell auftretende Probleme zu klären.
Wie funktioniert das Abonnement?
Gerade in der heutigen Zeit, wo das Online-Bestellen von Waren und Dienstleistungen einen großen Stellenwert hat, kommen immer mehr Angebote auf den Markt. Wer erinnert sich nicht an die verschiedenen Postwurfsendungen, die immer wieder günstige Abos von Zeitschriften und Magazinen bewerben? Laut Wirtschafts-ABC können ehemalige Kunden dazu eingeladen werden, um die attraktiven Preise zu nutzen und dabei ihre Abos vielleicht sogar wieder abzuschließen.
Wichtig ist, dass eine E-Mail-Bestätigung der Bestellung kommt. Sie dient nicht nur als Nachweis, sondern gibt auch Sicherheit über den Eingang der eigenen Bestellung. Die allgemeine Unsicherheit, die bei solchen Bestellungen entstehen kann, gehört leider dazu und kann durch technische Hürden oder E-Mail-Probleme verursacht werden. Sollte es dennoch zu Fragen kommen, sind die Kontaktinformationen des Kundenservice in den Bestellbestätigungen angegeben.
Abofallen im Internet
Doch Vorsicht ist geboten! Immer häufiger werden Verbraucher mit dem Vorwurf konfrontiert, sie hätten sich für ein Abonnement entschieden, ohne sich daran erinnern zu können. Verbraucherzentrale Hamburg erklärt uns, dass Anbieter nachweisen müssen, dass der Vertrag bewusst und willentlich abgeschlossen wurde. Unbefugte Vertragsabschlüsse von Dritten, beispielsweise durch Computerbetrug, sind nicht die Verantwortung der betroffenen Verbraucher.
Zudem ist die neue Button-Lösung eingeführt worden, um solchen „Abofallen“ entgegenzutreten. Bei Online-Bestellungen muss der Button klar mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein, andernfalls kann kein rechtlich bindender Vertrag zustande kommen. Verbraucher sollten vor einem Kauf unbedingt gut informiert sein über Laufzeiten, Kündigungen und Gesamtpreise. Falls diese Informationen fehlen, haben sie rechtliche Möglichkeiten zur Rückabwicklung.
Die digitale Welt wird immer komplexer, doch mit den richtigen Informationen und einem wachsamen Auge lassen sich die Angebote im Internet sicher navigieren. Wer das Abonnement eines digitalen Angebots in Erwägung zieht, sollte alles genau prüfen und die Vorteile der kostenfreien Artikel nutzen. Schließlich kann jeder Leser für sich selbst entscheiden, ob er mehr möchte.