Hamburgs Senat: Mietverträge für Gewaltopfer bald leichter kündbar!

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Hamburgs Senat plant Änderungen im Gewaltschutzgesetz, um Mietvertragskündigungen für Gewaltopfer zu erleichtern.

Hamburgs Senat plant Änderungen im Gewaltschutzgesetz, um Mietvertragskündigungen für Gewaltopfer zu erleichtern.
Hamburgs Senat plant Änderungen im Gewaltschutzgesetz, um Mietvertragskündigungen für Gewaltopfer zu erleichtern.

Hamburgs Senat: Mietverträge für Gewaltopfer bald leichter kündbar!

In Hamburg ist Bewegung in der Politik zu spüren! Der Senat plant eine Initiative, die es Opfern häuslicher Gewalt wesentlich erleichtern soll, Mietverträge zu kündigen. Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat in einer Pressekonferenz im Hamburger Rathaus diese wichtige Maßnahme vorgestellt. Der Gesetzesentwurf wird im Bundesrat in Berlin eingebracht, um die aktuellen Regelungen auf den Kopf zu stellen und den betroffenen Frauen einen Neuanfang außerhalb der gemeinsam mit ihren Tätern gemieteten Wohnungen zu ermöglichen. Laut Radio Hamburg stehen in Hamburg schätzungsweise 20 Frauen in Frauenhäusern vor dem Problem, Mietverträge nicht rechtzeitig kündigen zu können.

Aktuell sieht das Gesetz vor, dass Mietverträge nur dann gekündigt werden können, wenn alle Mieter einverstanden sind. Doch was passiert, wenn einer der Mieter, in diesem Fall meist der Täter, nicht mitspielt? Genau hier setzt die Hamburger Initiative an, die auch auf die langwierigen und belastenden Rechtsstreitigkeiten hinweist, die Opfer durchleben müssen. Diese Rechtslage zwingt viele Frauen dazu, die Miete für ihre ehemalige Wohnung weiter zu zahlen, auch wenn sie in einem Frauenhaus Zuflucht gefunden haben. Laut der Senatorin sollen die Änderungen des Gewaltschutzgesetzes genau diese ungerechte Situation ändern und das Kündigungsrecht für die Betroffenen deutlich verbessern. Der Hamburger Senat strebt eine Beschleunigung der Zustimmung zur Kündigung an, um den Tätern die Kontrolle über die Opfer zu entziehen.

Kritik und Unterstützung

Die Initiative findet breite Zustimmung, unter anderem von Seiten des Hamburger Mietervereins, der sie als einen bedeutenden Schritt zum Schutz von Gewaltbetroffenen lobt. Doch es gibt auch Kritiker: AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann äußert Bedenken und fordert eine rechtsstaatliche Kontrolle der Initiative anstelle einer Beeinträchtigung der Vertragsfreiheit. Wie sich diese kontroversen Meinungen in der politischen Landschaft entwickeln werden, bleibt abzuwarten.

Laut Deutsches Mietrecht ist die Regelung zur Wohnungsüberlassung das Kernstück des Gewaltschutzgesetzes. Opfer einer Gewalttat können die Wohnung auch ohne Mietvertrag nutzen, wenn ein gemeinsamer Haushalt mit dem Täter besteht. Besonders interessant für die Betroffenen ist, dass das Gesetz vorsehen könnte, die Frist für die Zuweisung der Wohnung zu verlängern, wenn kein Ersatzwohnraum zu finden ist.

Ein Schritt in die Zukunft

Die geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich im kommenden Januar im Bundesrat behandelt. Somit haben die Hamburger ihren Focus auf den Schutz von Gewaltopfern eindeutig bekräftigt. Die Initiative könnte wesentlich dazu beitragen, dass Frauen und Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, schneller und unkomplizierter aus belastenden Mietverhältnissen entkommen können. Es bleibt zu hoffen, dass baldige Fortschritte erzielt werden, um den Betroffenen den Weg zu einem neuen, gewaltfreien Leben zu ebnen.