Achtung, Blitzer! Wo in Hamburg heute die Geschwindigkeitskontrollen stehen
Am 07.09.2025 wird in Hamburg-Farmsen-Berne Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Blitzern durchgeführt. Alle aktuellen Standorte und rechtliche Hinweise.

Achtung, Blitzer! Wo in Hamburg heute die Geschwindigkeitskontrollen stehen
In Hamburg ist auch heute wieder Hochbetrieb an den mobilen Blitzern angesagt. Denn am 7. September 2025 wurden insgesamt vier mobile Blitzer an verschiedenen Standorten in der Stadt platziert. Diese blitzenden Helfer sorgen dafür, dass die Geschwindigkeitslimits eingehalten werden und der Verkehr sicherer bleibt. Insbesondere an vielbefahrenen Straßen ist ihre Präsenz unerlässlich, um überhöhte Geschwindigkeiten zu kontrollieren.
Die Standorte der Blitzer sind abwechslungsreich und bieten eine gute Mischung aus städtischen Infrastrukturen. Gemeldet wurden sie an folgender Stellen:
- Kieler Straße (22525 Stellingen) – Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 10:08 Uhr
- Weberade (21031 Bergedorf, Lohbrügge), gemeldet um 11:04 Uhr
- Flurstraße (22549 Altona, Osdorf), gemeldet um 10:55 Uhr
- Gösselkoppel (22339 Wandsbek, Hummelsbüttel) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 11:04 Uhr
Flexibilität der mobilen Blitzer
Mobile Blitzgeräte erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Sie sind nicht nur flexibel einsetzbar, sondern auch besonders geeignet für temporäre Geschwindigkeitskontrollen, wie zum Beispiel an Baustellen. Der Aufstellaufwand der Geräte ist zwar höher, doch ihre Mobilität macht sie zu einem wertvollen Werkzeug in der Verkehrskontrolle, da sie an unterschiedlichsten Orten platziert werden können bussgeld-info.de.
Die mobilen Blitzer kommen in verschiedenen Ausführungen daher, darunter Radar- und Lasergeräte sowie Lichtschranken. Ein Toleranzabzug von 3 km/h bis 100 km/h und von 3 % über 100 km/h ist übrigens üblich. Doch Vorsicht: Radarwarner und Blitzer-Apps, die solche Blitzaktionen anzeigen, sind verboten und werden mit einem Bußgeld von 75 Euro bestraft.
Rechtslage und Nutzung von Blitzer-Apps
Die Rechtslage rund um die Nutzung von Überwachungs- und Blitzgeräten ist klar: Nach § 23 StVO ist es straffällig, Geräte zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu nutzen news.de. Bei der Nutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones sieht das allerdings anders aus. Diese sind zulässig, solange sie nicht während der Fahrt aktiv verwendet werden.
Fazit: Wer heute in Hamburg unterwegs ist, sollte die Augen offen halten. Ob auf der Kieler Straße, in der Flurstraße oder anderswo – die mobilen Blitzer leisten ihren Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.