Denkmalschutz und Solaranlagen: Hamburg findet klimafreundliche Lösungen!

Nils Meyer vom Denkmalschutzamt Hamburg erörtert Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden im Kontext von Klimazielen und Denkmalschutz.
Nils Meyer vom Denkmalschutzamt Hamburg erörtert Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden im Kontext von Klimazielen und Denkmalschutz. (Symbolbild/MH)

Denkmalschutz und Solaranlagen: Hamburg findet klimafreundliche Lösungen!

Goslar, Deutschland - Die Diskussion um die Vereinbarkeit von Solaranlagen und Denkmalschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere in einer Stadt wie Hamburg, die für ihre vielfältigen historischen Gebäude bekannt ist. Nils Meyer, stellvertretender Leiter des Denkmalschutzamtes Hamburg, stellte klar, dass es keinen Widerspruch zwischen dem Schutz dieses kulturellen Erbes und dem Ziel der Klimaneutralität gibt. In Hamburg sowie in anderen Bundesländern wurden bereits spezielle Regeln erarbeitet, um die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erleichtern, wie die taz berichtet.

Für Hamburg gilt eine klare Linie: Der Hamburger Praxisratgeber für Solaranlagen differenziert zwischen „Regelfall“ und „komplexem Fall“. Zu den Regelfällen zählen alltägliche Situationen, wie etwa Flachdächer von Wohngebäuden oder Schulhäusern, die relativ unkompliziert genehmigt werden können. In Goslar allerdings, wo der Welterbe-Status der Altstadt besonders strenge Regelungen erfordert, sind Eigentümer mit ihrem Antrag auf eine Photovoltaikanlage gescheitert – der Denkmalschutz hatte hier Vorrang vor den Interessen an erneuerbaren Energien.

Alternative Lösungen und technische Entwicklungen

Meyer macht jedoch deutlich, dass auch bei komplexen Fällen keine grundsätzliche Ablehnung erfolgt. Vielmehr wird individuell abgewogen, wie alternative Lösungen zur Installation von Solaranlagen gefunden werden können. Technische Fortschritte erlauben mittlerweile farblich anpassbare Solaranlagen, die weniger invasiv in die Bausubstanz eingreifen. So wird dem Denkmalschutz Rechnung getragen, während gleichzeitig der Klimaschutz gefördert wird.

Darüber hinaus wurde der Ratgeber auch um Informationen zu Wärmepumpen ergänzt. Diese sind grundsätzlich möglich, selbst wenn die Fassade eines Gebäudes nicht gedämmt werden kann. Auch energetische Maßnahmen wie Keller- oder Dachdämmung sind bei denkmalgeschützten Objekten umsetzbar, wenn sie richtig angegangen werden.

Großanlagen im Fokus

Nicht nur die individuellen Solaranlagen stehen im Blickpunkt. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz motiviert dazu, Großanlagen in Betracht zu ziehen. Statt vieler kleiner Anlagen auf Dächern gäbe es die Möglichkeit, geeignete Flächen für große Solarkraftwerke zu nutzen, etwa auf Lager- und Produktionshallen, öffentlichen Bauten oder Parkhäusern. Diese Herangehensweise könnte ganze Wohnanlagen oder Nachbarschaften mit sauberer Energie versorgen und die technischen Herausforderungen sowie die Wartungskosten minimieren.

Der Umweltaspekt spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Bau- und Gebäudewirtschaft ist verantwortlich für 38% der globalen CO2-Emissionen, weshalb die Nutzung bestehender Ressourcen gefördert wird. Historische Gebäude, die oft über Jahrhunderte bestehen, bergen das Potenzial zur Kombination aus Denkmalschutz und zeitgemäßer Energieversorgung. Laut dem Landesamt für Denkmalpflege Bremen tragen denkmalgeschützte Gebäude zur Erreichung der Klimaziele bei und können sich flexibel an neue Nutzungsanforderungen anpassen.

Zusammengefasst zeigt sich, dass mit pragmatischen Ansätzen und den richtigen technischen Lösungen die Ziele des Denkmalschutzes und die Notwendigkeit des Klimaschutzes miteinander in Einklang gebracht werden können. Die Diskussion über nachhaltige Praktiken in der Stadt ist erst der Anfang eines sehr vielschichtigen Themas. Gemeinsam können wir den Kurs der Stadt hin zu einer klimafreundlichen und zugleich kulturgeschützten Zukunft lenken.

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OrtGoslar, Deutschland
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