Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan Oberbillwerder startet wieder!

Bergedorf führt vom 13. August bis 12. September 2025 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Oberbillwerder“ durch.

Bergedorf führt vom 13. August bis 12. September 2025 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Oberbillwerder“ durch.
Bergedorf führt vom 13. August bis 12. September 2025 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Oberbillwerder“ durch.

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan Oberbillwerder startet wieder!

In Hamburg wird derzeit kräftig an der Stadtentwicklung geschraubt. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen lädt die Öffentlichkeit zu einer entscheidenden Beteiligung an dem Bebauungsplan „Oberbillwerder“ ein. Die Möglichkeit, sich zu äußern, ist vom 13. August bis zum 12. September 2025 gegeben. Grund für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sind Änderungen im zuvor ausliegenden Entwurf. Diese Anpassungen stehen im Einklang mit dem Baugesetzbuch, speziell nach § 214 Absatz 4, wie hamburg.de berichtet.

Besonders im Fokus stehen dabei verschiedene Belange, die nun neu oder verstärkt bewertet werden. So wird eine Neubeurteilung von Gehölzflächen als Wald sowie die Berücksichtigung eines geschützten Biotops im Plangebiet vorgenommen. Auch der Entfall einer vorgesehenen Straßenerweiterungsfläche am Mittleren Landweg und die Anpassung der Festsetzungen zur Geschossflächenzahl für Eckgrundstücke spielen eine zentrale Rolle.

Einblick in den Bebauungsplan

Wer mehr zu den spezifischen Inhalten erfahren möchte, findet die Planunterlagen bis zum 12. September online unter bauleitplanung.hamburg.de. Hier sind auch die Änderungen farbig markiert, sodass Interessierte auf einen Blick sehen können, worum es genau geht. Um fristgerecht Stellungnahmen abzugeben, die dann auch berücksichtigt werden, sind diese entweder online oder per E-Mail an bauleitplanung-lp@bsw.hamburg.de zu senden.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die damalige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8. Dezember 2023 bis zum 8. Februar 2024 fehlerhaft war. Daher war es nötig, diesen Schritt nun zu wiederholen, was vom Bezirksamt Bergedorf an die Öffentlichkeit kommuniziert wurde. Die Frist für die erneute Stellungnahme erstreckt sich zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 2. September 2024, wie oberbillwerder-hamburg.de erläutert.

Vielfältige Nutzungen im Plangebiet

Das Plangebiet selbst umfasst eine beachtliche Bandbreite an Nutzungen. Geplant sind nicht nur Wohngebiete, sondern auch Grünflächen, soziale Infrastrukturen und Mobilitätszentren. Zudem soll eine Hochschule in das Konzept integriert werden, was der urbanen Entwicklung weiteren Schwung geben dürfte. Flächen für den Gemeinbedarf und Sportanlagen runden das Angebot ab und verdeutlichen, dass hier ein Ort der Begegnung und des Lebens geschaffen wird.

Die Erarbeitung des Bebauungsplans geschieht im Rahmen eines strukturierten Verfahrens, das Bürgerbeteiligung in mehreren Phasen ermöglicht. So stellt das Bezirksamt sicher, dass die Bürger an der Planung teilhaben können. Dieses partizipative Modell hat sich nicht zuletzt seit 2016 im Bezirk Bergedorf bewährt. bv-hh.de hebt hervor, dass bereits viele Projekte durch öffentliche Diskussionen und Beteiligungen geprägt wurden.

Für die Einsichtnahme der Planunterlagen stehen folgende Standorte zur Verfügung:

  • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Str. 192, 2109 Hamburg
  • Bezirksamt Bergedorf, Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Behörde hat sich zudem auf ihrer Website zu datenschutzrelevanten Aspekten geäußert, die ebenfalls online eingesehen werden können. Wer also aktiv zu einer positiven Stadtgestaltung beitragen möchte, hat jetzt die Möglichkeit, vor der Schalttür des neuen Stadtteils Oberbillwerder zu stehen und seine Stimme zu erheben.