Sozialwohnungen in Hamburg: Ein Blick auf die versteckten Ungleichheiten
Dulsberg: 791 Sozialwohnungen in Hamburg zeigen den Wandel im Wohnungsbau und die Herausforderungen für einkommensschwache Haushalte.

Sozialwohnungen in Hamburg: Ein Blick auf die versteckten Ungleichheiten
In Hamburg wird das Thema sozialer Wohnungsbau immer drängender. Die Stadt hat sich in der Vergangenheit auf den Bau von sozialen Wohnungen an den Stadträndern konzentriert, während wohlhabendere Viertel oft leer ausgehen. So gibt es zum Beispiel in Wellingsbüttel keine einzige Sozialwohnung, während im weniger privilegierten Rothenburgsort 977 solcher Wohnungen stehen, obwohl beide Stadtteile eine ähnliche Einwohnerzahl von rund 11.200 Menschen aufweisen. Dies berichtet Hinz&Kunzt.
Die Stadtentwicklungsbehörde erklärt, dass diese Ungleichheit in der Verteilung der Sozialwohnungen darauf zurückzuführen ist, dass in der Vergangenheit vor allem Großsiedlungen in Randgebieten wie Steilshoop und Billstedt in den 1970er-Jahren errichtet wurden. Heute hingegen erfolgt der wohnungspolitische Fokus verstärkt auf Neubauten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In begehrten Stadtteilen wie Nienstedten und Hoheluft-West fehlt es allerdings an Flächen, was der Wohnungsbautätigkeit stark zusetzt.
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt
Der Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen in Hamburg, darunter Familien, Studierende und Senioren, ist stark begrenzt. Sozialwohnungen bieten eine wichtige Alternative zum privaten Wohnungsmarkt, weshalb die Stadt Hamburg jährlich Millionenbeträge in den Neubau solcher Wohnungen investiert. Laut hamburg.de sind diese Wohnungen über alle Bezirke hinweg verteilt, auch wenn die Nachfrage weiterhin hoch bleibt.
Die Einstiegsmieten für öffentlich geförderte Wohnungen sind festgelegt, wobei Mietpreiserhöhungen nur alle zwei Jahre zulässig sind. Um Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung zu haben, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig. Dieser Schein kann online oder direkt bei den Wohnungsämtern der Bezirke beantragt werden. Er gilt in der Regel zwei Jahre und kann gegebenenfalls verlängert werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern.
Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen
Die Einkommensgrenzen für die verschiedenen Förderwege sind recht differenziert und folgen dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Hier eine Übersicht:
Förderweg | Alleinstehende netto/Jahr | Zweipersonenhaushalt netto/Jahr | Erhöhung pro weiterer Person |
---|---|---|---|
1. Förderweg | 19.200 Euro | 28.800 Euro | 8.100 Euro |
2. Förderweg | 24.000 Euro | 36.000 Euro | 12.200 Euro |
3. Förderweg (ab 2024) | 28.800 Euro | 43.200 Euro | 12.200 Euro |
Die dazugehörigen Maximalgrößen für Wohnungen variieren ebenfalls je nach Haushaltsgröße. So hat ein Einpersonenhaushalt Anspruch auf maximal 50 Quadratmeter, während vier Personen bis zu 90 Quadratmeter beantragen können.
Zukünftige Entwicklungen
Auf bundespolitischer Ebene sinkt die Anzahl der Mietpreisbindungen schon seit Jahren. Die Bundesregierung hat jedoch Schritte eingeleitet, um mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen. In den kommenden Jahren sollen die Fördermittel auf insgesamt 23,5 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Mittel sollen dann von den Bundesländern verwaltet werden, wobei mindestens 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau verwendet werden müssen. Dies wird eine wichtige Unterstützung darstellen, um den steigenden Wohnraumbedarf zu decken, wie Süddeutsche.de berichtet.
Zusammenfassend lässt sich sagen: In Hamburg liegt der Schlüssel zur Lösung des Wohnungsproblems in einer abgestimmten Arbeit zwischen Stadt, Bund und privaten Eigentümern. Nur durch eine klare Fokussierung auf den sozialen Wohnungsbau kann es gelingen, den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und allen Bürgerinnen und Bürgern ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten.