Hamburg: Wieder Geldstrafen abzusitzen – Hunderte in Gefahr!

Hamburg hat seit dem 1. Juni 2025 die Vollstreckung von Geldstrafen wieder aufgenommen. Betroffene können durch gemeinnützige Arbeit Strafe abwenden.
Hamburg hat seit dem 1. Juni 2025 die Vollstreckung von Geldstrafen wieder aufgenommen. Betroffene können durch gemeinnützige Arbeit Strafe abwenden. (Symbolbild/MH)

Hamburg: Wieder Geldstrafen abzusitzen – Hunderte in Gefahr!

Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg, Deutschland - In Hamburg ist es seit dem 1. Juni 2025 wieder an der Tagesordnung, dass Geldstrafen angetreten werden müssen. Dies berichtet NDR und gibt damit der Debatte um die Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) neuen Auftrieb. Vor diesem Datum waren die Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund überfüllter Justizvollzugsanstalten ausgesetzt. Ein Rückblick zeigt, dass im November 2024 immerhin 517 Menschen von den Strafen befreit wurden und weitere 27 Verurteilte einen Aufschub von sechs Monaten erhalten hatten.

Der Wiedereinstieg in die Vollstreckung der EFS erfolgt nun schrittweise und mit Vorrang durch die Staatsanwaltschaft. Der Senat zeigt sich optimistisch, dass eine größere Zahl an Betroffenen bereit sein wird, ihre Geldstrafen zu begleichen, um den Haftantritt zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird auch das innovative „Day-by-Day-Programm“ erwähnt, das es den Betroffenen ermöglicht, ihre Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.

Gemeinnützige Arbeit als Alternative

Die Möglichkeit der Umwandlung ist nicht neu, wird jedoch nun verstärkt in den Fokus gerückt. Laut Informationen der Hamburgischen Staatsanwaltschaft können Verurteilte ihre Inhaftierung durch unbezahlte, gemeinnützige Arbeit abwenden. Dabei gilt der Umrechnungsmaßstab, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe mit fünf Stunden gemeinnütziger Arbeit abgegolten werden kann, in Härtefällen sogar mit nur drei Stunden.

Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Arbeiten in kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Institutionen zu leisten. Berufliche Vorkenntnisse sind vorteilhaft, aber nicht Bedingung für die Vermittlung. Wichtig ist jedoch, dass sich Interessierte innerhalb einer Woche mit der zuständigen Vermittlungsstelle in Verbindung setzen. Die Fachstelle Gemeinnützige Arbeit in Hamburg steht hierzu unter der Telefonnummer (040) 428 11 – 2400 zur Verfügung.

Herausforderungen und gesellschaftliche Diskussion

Die Rückkehr zur Vollstreckung der Geldstrafen wird von Politkern wie Richard Seelmaecker, dem rechtspolitischen Sprecher der CDU, als „längst überfällig“ bezeichnet. Diese Thematik wurde auch während des Bürgerschaftswahlkampfes heiß diskutiert und trifft auf ein geteiltes Echo in der Bevölkerung. Tatsächlich müssen in Hamburg jedes Jahr Hunderte von Menschen Gefängnisstrafen antreten, nur weil sie ihre Geldstrafen nicht zahlen können.

Das Thema Ersatzfreiheitsstrafe ist umstritten. Während die EFS als notwendiges Instrument zur Durchsetzung von Geldstrafen angesehen wird, wirft sie auch Fragen zur Gerechtigkeit und Wirksamkeit auf. Laut einer Analyse auf Wikipedia sind seit den 1970er Jahren über 80 % aller Strafen in Deutschland Geldstrafen. Bei uneinbringlichen Geldstrafen wird die EFS vollstreckt, und die Diskussion über Alternativen zur EFS wird in der politischen Landschaft weiterhin geführt.

Mit der Reform, die seit Februar 2024 gilt, war bereits ein Schritt zur Minderung der Hafttage erfolgt, doch das grundsätzliche Problem der EFS bleibt weiterhin bestehen. Nur durch die Bereitschaft zur Zahlung oder die Aufnahme gemeinnütziger Arbeit kann eine Inhaftierung vermieden werden. Für viele ist das jedoch eine echte Herausforderung.

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OrtMax-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg, Deutschland
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