Bergedorf im Wandel: Neues Vergnügungsstättenkonzept schützt Lebensqualität!

Bergedorf im Wandel: Neues Vergnügungsstättenkonzept schützt Lebensqualität!

Bergedorf, Deutschland - Das Vergnügungsstättenkonzept für den Bezirk Bergedorf ist ein wichtiger Schritt zur Ordnung und Steuerung der Vergnügungsstätten im Bezirk. Dieses Konzept wurde bereits im Jahr 2013 vom Bezirksamt und einem externen Fachbüro erarbeitet, um die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und Diskotheken unter Berücksichtigung städtebaulicher und sozialer Aspekte zu lenken. Ziel ist eine ausgewogene Entwicklung, die die Lebensqualität der Bevölkerung schützt und Nutzungskonflikte vermeidet. Das Konzept wurde zuletzt am 24. Juli 2025 aktualisiert, wie hamburg.de berichtete.

Durch die Analyse bestehender Vergnügungsstätten werden insbesondere Standorte und deren Auswirkungen auf das Stadtbild und die Wohnqualität untersucht. Der Fokus liegt auf der Verhinderung einer Überansiedlung in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Schulen oder sozialen Einrichtungen. Die klare Festlegung von Ausschluss- und Steuerungsbereichen soll garantieren, dass zentrale Versorgungsbereiche und Stadtteilzentren geschützt werden.

Planerische Steuerung und Herausforderungen

Im Jahr 2020 hat die Bezirksversammlung beschlossen, die Weiterführung des Vergnügungsstättenkonzepts zu prüfen. Die zunehmend problematische Ansiedlung von Wettbüros und Sport-Bars im Bezirk erfordert planerische Maßnahmen, um unerwünschte Entwicklungen zu stoppen. Es ist dabei zu beachten, dass seit Jahren keine neuen Spielhallen oder Wettvermittlungsstellen in Bergedorf genehmigt wurden. bv-hh.de hebt hervor, dass dieses Konzept eine rechtssichere Steuerung der bereits bestehenden Nutzung darstellt.

Mit dem Hamburger Spielhallengesetz von 2012 haben sich die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Steuerung von Glücksspielstätten verändert. Abstandsregelungen von mindestens 500 Metern zu kinder- und jugendfreundlichen Einrichtungen stellen sicher, dass der Bereich um Spielhallen und Wettvermittlungsstellen auf das Wohl der Bevölkerung Rücksicht nimmt. Dennoch gibt es Herausforderungen: Illegale Geldspielgeräte und Wettterminals in Gaststätten stellen eine zunehmend problematische Kategorie dar, die nicht durch das ursprüngliche Konzept abgedeckt ist.

Unerwünschte städtebauliche Auswirkungen

Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten konzentriert sich häufig an Hauptverkehrsstraßen und in der Nähe von Gastronomiebetrieben wie Fast-Food-Restaurants. Diese Entwicklung hat oft negative Folgen für die städtebauliche Struktur, da sie die Funktionalität von Zentren und Einzelhandelslagen gefährdet. Betreiber von Vergnügungsstätten scheinen ein gutes Geschäft zu wittern und bringen damit unerwünschte städtebauliche Veränderungen mit sich. So kommt es häufig zu einer Abwertung beliebter Einzelhandelslagen, in denen die hohe Mietzahlungsbereitschaft von Vergnügungsstätten ansässige Geschäfte verdrängt.

Ohne ein durchdachtes Vergnügungsstättenkonzept müssten Entscheidungen unter Druck im Einzelfall getroffen werden, was langfristig zu Verlusten in der aktiven Steuerung und möglicherweise zu Entschädigungsansprüchen führen kann. Daher ist es umso wichtiger, dass die Verwaltung die richtigen Weichen stellt, um die Lebensqualität in Bergedorf zu sichern. duisburg.de weist zudem darauf hin, dass Vergnügungsstätten, die über ein solches Konzept gesteuert werden, die Komplexität des Themas verstärken und regelmäßig überprüft werden müssen.

Für weitere Informationen und Anfragen steht das Bezirksamt Bergedorf zur Verfügung: Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Str. 38a, 21029 Hamburg, E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@bergedorf.hamburg.de.

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OrtBergedorf, Deutschland
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