Hamburgs Außengastronomie: Neues Genehmigungsverfahren für Terrassen!

Hamburgs Außengastronomie: Neues Genehmigungsverfahren für Terrassen!
Altona, Deutschland - In Hamburg ist die Außengastronomie nach wie vor ein hitziges Thema. Mit dem Fokus auf die Bezirke Mitte und Altona gibt es gegenwärtig spannende Entwicklungen, die sowohl Gastronomen als auch Gäste betreffen. Ein zentraler Aspekt ist die Notwendigkeit, dass Gastronomen jährlich neue Sondergenehmigungen beantragen müssen, um ihre Gäste im öffentlichen Raum bewirten zu können. Diese Regelung wird nun von der neuen Bezirkskoalition in Mitte, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, hinterfragt. Sie plant, mehrjährige Genehmigungen einzuführen, um für alle Beteiligten Zeit und Arbeitsaufwand zu sparen, wie die Mopo berichtet.
Aktuell müssen die Gastronomiebetriebe in Mitte ihre Terrassen nur von Anfang März bis Ende Oktober öffnen. Ein klarer Widerspruch zu den rechtlichen Möglichkeiten in Altona, wo die Außengastronomie bis zum Jahresende erlaubt ist. Politiker aus Altona denken nun über ähnliche mehrjährige Genehmigungen nach, was in der nächsten Bezirksversammlung am 26. Juni diskutiert werden könnte. Die Unterschiede in der Genehmigungspraxis empfindet man als nicht nachvollziehbar, vor allem, da die Altonaer nach der Pandemie längere Privilegien genießen konnte als andere Bezirke.
Anforderungen an die Genehmigungen
Doch was bedeutet das konkret für die Gastronomen? Damit eine Außengastronomie genehmigungsfähig ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Der Betreiber muss persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, was durch die Prüfung des Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszugs erfolgt. Zudem sind bei der Hamburg.de weitere Anmelde- und Genehmigungspflichten zu beachten, zum Beispiel die Eignung der Räume und deren Lage im öffentlichen Interesse. Für Gaststätten muss ein ausführlicher Antrag eingereicht werden, der diverse Unterlagen wie einen bestehenden Mietvertrag und spezielle Bescheinigungen erfordert.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die rechtliche Einordnung der Außengastronomie. Laut den rechtlichen Bestimmungen, die auch von Heidemann & Partner erläutert werden, gilt Außengastronomie als genehmigungspflichtige Nutzung, wenn Tische und Stühle auf dem Gehweg aufgestellt werden. Diese Regelungen sind dazu da, um mögliche Lärmimmissionen und andere Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft in den Griff zu bekommen. Genehmigungen für Außengastronomie werden unabhängig von anderen bereits bestehenden Sondernutzungserlaubnissen erforderlich.
Die Entwicklungen rund um die Außengastronomie in Hamburg stehen also in engem Zusammenhang mit der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Bestrebungen der Bezirke, die Vorschriften zu lockern und gleichzeitig die Stadt lebendiger zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie die zukünftigen behördlichen Entscheidungen sich auf das gastronomische Angebot im Freien auswirken werden und ob die neuen Regelungen tatsächlich den erhofften Mehrwert für alle mit sich bringen.
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Ort | Altona, Deutschland |
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