Altona erleichtert Außenflächen: Gastronomie atmet auf!

Hamburg-Altona plant vereinfachte Genehmigungen für Außengastronomie, um Bürokratie abzubauen und Betriebe zu unterstützen.
Hamburg-Altona plant vereinfachte Genehmigungen für Außengastronomie, um Bürokratie abzubauen und Betriebe zu unterstützen. (Symbolbild/MH)

Altona erleichtert Außenflächen: Gastronomie atmet auf!

Altona, Deutschland - In Hamburg-Altona tut sich etwas: Die Bezirksversammlung plant, die Genehmigungen für Außenflächen von Restaurants und Cafés erheblich zu erleichtern. Ein fraktionsübergreifender Antrag, gemeinsam von Grünen, SPD, FDP und CDU eingebracht, sieht vor, dass Sondernutzungsgenehmigungen nicht mehr jährlich neu beantragt werden müssen, solange die Bedingungen unverändert bleiben. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, kommentiert Dana Vornhagen, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, und spricht damit den hohen bürokratischen Aufwand an, der gastronomische Betriebe derzeit stark belastet. Über dieses Vorhaben entscheidet die Bezirksversammlung bereits am Donnerstag.

Aktuell müssen die Betriebe in Altona vollständige Anträge mit Lageskizze einreichen, was nicht nur viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern auch viel Ressourcen kostet. Mit den neuen Regelungen hoffen die Verantwortlichen auf eine Entlastung der Verwaltung und gleichzeitig eine bessere Möglichkeit für gezielte Kontrollen bei Verstößen. Hintergrund sind steigende Zahlen von Anträgen auf Außengastronomie: In Hamburg-Mitte gab es allein im letzten Jahr über 1.000 neue Genehmigungen, denn viele Betriebe sind wirtschaftlich auf ihre Außenflächen angewiesen.

Sondernutzung und Vorschriften

Aber was bedeutet das eigentlich konkret für die Gastronomiebetriebe? Neben der Erleichterung im Genehmigungsprozess müssen die Betreiber nach wie vor die gesetzlichen Vorschriften beachten, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind: Immissionsschutz, Sperrstunde, Konzession sowie die Gaststättenerlaubnis und die Sondernutzung öffentlicher Flächen. So besteht zum Beispiel eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr, und die maximale Lärmbelastung variiert je nach Gebiet: in urbanen Zonen dürfen es nicht mehr als 45 Dezibel sein, in Gewerbegebieten maximal 50 Dezibel. Windschutzwände und stimmungsvolle Beleuchtung sind zudem empfehlenswert, um die Lärmemissionen zu minimieren und eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, wie schirmherrschaft.de zu berichten weiß.

Zusätzlich sind für die Nutzung öffentlicher Flächen wie Gehwegen oder Fußgängerzonen Sondernutzungserlaubnisse notwendig, die bei der Gemeinde beantragt werden müssen. Diese Regelungen sind nicht nur bürokratisch, sondern auch gebührenpflichtig. Anträge sollten idealerweise 4-6 Wochen vor den geplanten Nutzungen gestellt werden, damit alles rechtzeitig genehmigt werden kann.

Kontroversen um Außengastronomie

Die Nutzung von Außenflächen ist jedoch nicht unumstritten, insbesondere in beliebten Vierteln wie Ottensen oder der Sternschanze, wo Anwohner Lärmminderungen und eine Begrenzung der Terrassennutzung bis 22 Uhr fordern. Die Stadtverwaltung steht also vor der Herausforderung, die Interessen der Gastronomen und der Anwohner in Einklang zu bringen. Dies könnte durch die neuen Regelungen in Altona gelingen, die gleichzeitig klare Kontrollen bei Beschwerden oder baulichen Änderungen vorsehen. „Wir sind bereit, Gespräche mit den zuständigen Landesbehörden zu führen, sollten wir die Regelung nicht eigenständig umsetzen können“, kündigt ein Sprecher der Bezirksversammlung an.

Die Entwicklungen in Hamburg-Altona zeigen deutlich, dass es in der Außengastronomie darum geht, ein gutes Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie und den Belangen der Anwohner zu finden. Es bleibt spannend, wie die Bezirksversammlung am Donnerstag entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die vielen charmanten Cafés und Restaurants haben könnte, die sich in den Straßen von Altona befinden.

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OrtAltona, Deutschland
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