Prozessstart in Hamburg: Sohn angeklagt – Mutter ermordet, Stiefmutter schwer verletzt!

Ein 25-Jähriger steht vor dem Landgericht Hamburg wegen Totschlags und versuchten Mordes an seiner Mutter und Stiefmutter.

Ein 25-Jähriger steht vor dem Landgericht Hamburg wegen Totschlags und versuchten Mordes an seiner Mutter und Stiefmutter.
Ein 25-Jähriger steht vor dem Landgericht Hamburg wegen Totschlags und versuchten Mordes an seiner Mutter und Stiefmutter.

Prozessstart in Hamburg: Sohn angeklagt – Mutter ermordet, Stiefmutter schwer verletzt!

Ein brisanter Prozess hat am Landgericht Hamburg begonnen. Ein 25-Jähriger steht seit dem 13. August 2025 vor Gericht, um sich wegen Totschlags, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Die Taten ereigneten sich im Februar 2025, als der Beschuldigte seine Mutter tötete und seine Stiefmutter schwer verletzte.

Am 17. Februar 2025 kam es in der Wohnung der 58-jährigen Mutter zu dem tödlichen Vorfall. Laut Staatsanwaltschaft erlitt die Mutter eine Luftembolie des Herzens, begleitet von einem Verblutungsschock. In den folgenden Stunden stach der Angeklagte in Hamburg-Marienthal mit einem Steakmesser auf seine 51-jährige Stiefmutter ein. Sie zog sich 15 Stichverletzungen im Kopf- und Oberschenkelbereich sowie eine Schnittverletzung im Gesicht zu. Ein 40-jähriger Untermieter, der eingreifen wollte, wurde ebenfalls am Kopf verletzt. Trotz der schweren Verletzungen wird die Stiefmutter, zusammen mit ihrem Untermieter, als Nebenkläger im Verfahren auftreten, wobei die Verhandlungen insgesamt auf sechs Tage angesetzt sind.

Psychische Erkrankung und Gefährdung

Besonders belastend ist die Tatsache, dass der 25-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Psychische Erkrankungen betreffen mehr als jeden vierten Erwachsenen in Deutschland und führen häufig zu erheblichen sozialen und beruflichen Einschränkungen. Eine Unterbringung ist laut der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) auf richterliche Anordnung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich, was in diesem Fall auch ein Thema im Prozess sein wird fügt die DGPPN hinzu.

Am Tag nach der Attacke auf die Stiefmutter wurden die Einsatzkräfte in der Wohnung des Beschuldigten fündig und entdeckten die Leiche der Mutter. Eine Identifizierung erfolgte durch die Rechtsmedizin einige Tage später. Der Angeklagte wirkte zu Prozessbeginn gelassen und sprach ruhig mit seinem Verteidiger, obwohl er während seiner Festnahme noch einen Polizisten verletzte und eine Beamtin zu Boden brachte.

Überblick und Ausblick

Das Gericht hat bereits fünf weitere Verhandlungstage angesetzt, mit einer möglichen Urteilsverkündung am 30. September 2025. In dieser Zeit werden die Umstände und die psychische Verfassung des Angeklagten noch ausführlich beleuchtet. Das Verfahren wird mit Spannung verfolgt, nicht nur wegen der Schwere der Taten, sondern auch aufgrund der damit verbundenen Fragen zur psychischen Gesundheit und den Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Ein Haftbefehl wurde gegen den Beschuldigten erlassen, und eine Entscheidung über die Anklagepunkte und die beantragte Unterbringung wird in naher Zukunft erwartet berichtet NDR, während Welt zusätzliche Details zu den Ermittlungen und dem Verfahren liefert.