Hamburgerin wegen Hamas-Symbolen verurteilt: Urteil als Maulkorb?

Eine Hamburgerin wurde vom Amtsgericht Altona wegen Propagandadelikten verurteilt, einschließlich der Verwendung verbotener Symbole.
Eine Hamburgerin wurde vom Amtsgericht Altona wegen Propagandadelikten verurteilt, einschließlich der Verwendung verbotener Symbole. (Symbolbild/MH)

Hamburgerin wegen Hamas-Symbolen verurteilt: Urteil als Maulkorb?

Altona, Deutschland - In Hamburg sorgt ein Urteil gegen eine 43-jährige Frau für reichlich Gesprächsstoff. Nina L. wurde vom Amtsgericht Altona wegen mehrerer Propagandadelikte verurteilt, darunter das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Ihr Urteil, das insgesamt sechs Monate Freiheitsstrafe umfasst, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dies berichtet die MOPO.

Nina L. fiel vor allem durch eine Tätowierung mit einem Hamas-Dreieck und zahlreiche Posts in sozialen Medien auf, in denen sie Symbole und Parolen dieser terroristischen Organisation verbreitete. Unter den Taten sind auch das Posten von Bildern des Brandenburger Tors mit Hakenkreuzbeflaggung sowie Vergleiche mit einer Lichtinstallation, die die israelische Flagge zeigt. Die Verurteilung umfasst neun Fälle des Verwendens der verbotenen Kennzeichen und drei Fälle von Beleidigung. Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht die Vorstrafen und die Vielzahl der Taten, was die Reichweite der Posts zu einem maßgeblichen Entscheidungsfaktor machte.

Der Hintergrund

Der Prozess ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens, der die Verwendung von Symbolen und Parolen extremistischer Gruppen betrifft. Im November 2023 wurde die Hamas in Deutschland verboten. Daraufhin wurde auch das rote Dreieck als weiteres Kennzeichen der Terrororganisation eingestuft. Laut einem Schreiben des Bundesinnenministeriums, welches von der Jüdischen Allgemeinen veröffentlicht wurde, wird die Nutzung dieses Symbols als Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches betrachtet, was mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die von Nina L. verbreitete Parole „From the River to the Sea“ steht ebenfalls auf der Liste verbotener Zeichen.

Die neuen Regelungen spiegeln sich auch in einer erweiterten Informationsbroschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz wider, die auf seiner Website veröffentlicht wurde. Diese Publikation bietet eine Übersicht über verbotene Zeichen und Symbole, die nun nicht mehr nur rechtsextreme Organisationen betreffen, sondern auch der politischen und religiösen Extremismus, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz feststellt.

Verstöße und Widerstand

Nina L. selbst bezeichnete das Urteil als „Maulkorb“ und kündigte an, weiterhin aktiv bleiben zu wollen. Ihre wiederholten Vergehen – insgesamt fünf Verurteilungen in den letzten vier Jahren – verdeutlichen die Problematik des Umgangs mit extremistischem Gedankengut in der Öffentlichkeit. Dies geschieht in einem Klima, in dem Sympathisanten der Hamas und andere Extremisten versuchen, durch die Verwendung solcher Symbole wie das rote Dreieck, Gegner zu markieren und zu bedrohen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der rechtliche Rahmen in Zukunft entwickeln wird und welche weiteren Schritte gegen die Verbreitung extremistischer Symbolik unternommen werden. Mit diesem Urteil setzt die Justiz ein deutliches Zeichen gegen Handlungen, die die demokratiefördernde Grundlage unserer Gesellschaft gefährden.

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OrtAltona, Deutschland
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