Geht’s ums Überleben? Kita-Neubau in Strücklingen unter Druck!
Gemeinderat Saterland entscheidet am 25. Juni über Neubau der Kita St. Georg in Strücklingen wegen dringendem Handlungsbedarf.

Geht’s ums Überleben? Kita-Neubau in Strücklingen unter Druck!
In Strücklingen brodelt es bereits kräftig in der politischen Landschaft. Der Saterländer Gemeinderat steht vor einer wichtigen Entscheidung: Am Mittwoch, den 25. Juni, könnte der Beschluss zum dringend benötigten Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) fallen. Wie die NWZ Online berichtet, gibt es gleich zwei Dringlichkeitsanträge, die den Gemeinderat in die Zange nehmen.
Der erste kommt von der Gruppe CDU/FDP und fordert eine Beratung über bereits im Juni eingereichte Anträge. Der zweite Antrag, eingereicht von der Gemeindeverwaltung unter Bürgermeister Thomas Otto, soll den grundsätzlichen und dringlichen Bedarf für einen Ersatzbau der Kita St. Georg feststellen. Es steht viel auf dem Spiel, denn ab dem 1. August 2025 hat die bestehende Einrichtung keine Betriebserlaubnis mehr – und das aufgrund baulicher Mängel am Flachdach, die die Sicherheit der Kinder und Mitarbeiter gefährden.
Handlungsbedarf ist gegeben
Doch Hoffnung schwingt mit: Eine vorübergehende Betriebserlaubnis könnte für bis zu 36 Monate erteilt werden, vorausgesetzt, es liegen entsprechende Gutachten vor. Auch die zuständige Landesbehörde stellt klar, dass Neubaupläne notwendig sind, um die Betriebserlaubnis zu verlängern. In den letzten Wochen hat Bürgermeister Otto betont, dass er keine Dringlichkeit für einen Neubau sah, brachte jedoch die Idee eines anderen Standorts ins Spiel. Zudem gibt es Überlegungen, das Grundstück mit dem aktuellen Gebäudebestand von der katholischen Kirche in Erbpacht zu übernehmen. Hier könnte also ein gutes Geschäft winken, wenn sich alle Beteiligten einig werden.
Die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung der neuen Kita würde dann bei der Gemeinde Saterland liegen, während die Trägerschaft weiterhin durch den Pastoralen Raum Friesoythe erfolgen könnte. Eine Entscheidung wird sich für den Gemeinderat jedoch nicht so einfach gestalten, denn eine Zweidrittel-Mehrheit ist erforderlich, um sich mit den Dringlichkeitsanträgen auseinandersetzen zu können.
Wichtige Anforderungen an Kitas
Die Bedingungen für den Bau einer neuen Einrichtung müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Laut den Vorgaben zur sicheren Kita ist der Schutz der Kinder das A und O. Dies bedeutet, dass Gefährdungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit zu vermeiden sind. Technische Regeln und Vorgaben zur Sicherheitsgestaltung, die aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet werden, verlangen, dass die neu gebauten Kindertageseinrichtungen ein sicheres Umfeld bieten müssen.
Friedrich Schiller sagt: „Durch Bildung wird das Volk ergriffen.“ In diesem Zusammenhang sind sichere Verkehrswege, ergonomisches Mobiliar und kindgerechte Außenanlagen unerlässlich. Die DGUV hat klare Anforderungen an die Gestaltung solcher Einrichtungen formuliert, die nicht nur den rechtlichen Vorgaben genügen, sondern auch den Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
Beim Blick auf die bevorstehenden Entscheidungen im Gemeinderat wird deutlich, dass hier eine grundlegende Weichenstellung für die Zukunft der Kinder in Strücklingen ansteht. Alle Augen sind auf die Sitzung am 25. Juni gerichtet. Die Kinder haben das Recht auf einen sicheren und geborgenen Raum zum Spielen und Lernen – jetzt kommt es darauf an, dass die Politiker die richtigen Entscheidungen treffen.