Gasheizungen in Hamburg: Tauschen oder Schwitzen? Jetzt informieren!
Eißendorf informiert über aktuelle Heizungsregeln, Gasetagenheizungen und kommende Änderungen bis 2028. starke Regulierungen!

Gasheizungen in Hamburg: Tauschen oder Schwitzen? Jetzt informieren!
Hamburg hat heute allen Grund, sich mit dem Thema Heizen auseinanderzusetzen. Denn die gesetzlichen Änderungen zum Heizen stehen an, und das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch viele bestehende Wohnungen. Trotz der Herausforderung, die uns bevorsteht, gibt es auch für Eigentümer und Mieter zahlreiche Optionen, die es zu betrachten gilt. Aktuell befinden sich in Deutschland noch knapp fünf Millionen Gasetagenheizungen im Betrieb, darunter auch viele in der Hansestadt.
In Hamburg, konkret am Olbersweg 4, wird eine Etagenheizung, die mit Gas betrieben wird, angeboten. Die SWP Immobilien GmbH & Co. KG hat diese Immobilie im Angebot und bietet einen direkten Kontakt über die Telefonnummer +49 (0) 40 88365558 oder per E-Mail an info(at)swp-group.de. Wie das Unternehmen berichtet, ist die verantwortliche Gesellschafterin die SWP Verwaltungs GmbH, die unter der HRB-Nummer 23250 im Registergericht Lübeck eingetragen ist. Geschäftsführer ist Christian Schwabo.
Der Druck durch das Heizungsgesetz
Ab dem 30. Juni 2026 wird es für Städte mit über 100.000 Einwohnern wie Hamburg nicht mehr erlaubt sein, Heizungen zu installieren, die nicht zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, um diese Vorgaben umzusetzen. Diese Regelung ist ein Teil des neuen Heizungsgesetzes, das auch für Mieter und Vermieter weitreichende Folgen hat. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht liegt in der Regel beim Vermieter, der im Falle eines Defekts der Gasetagenheizung gesetzlich verpflichtet ist, diese zu reparieren oder durch ein zeitgemäßes System zu ersetzen.
Hierbei stellt sich die Frage: Was passiert, wenn die Gasetagenheizung kaputtgeht? Laut dem BGH-Urteil aus dem Juli 2022 haben Mieter das Recht auf eine funktionierende Heizung, und im Falle längerer Ausfälle ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Vermieter sollten sich also frühzeitig Gedanken machen, wie sie auf diese Herausforderung reagieren wollen. In der Übergangszeit könnte eine fossile Gasetagenheizung eingebaut werden, aber auch der Einsatz von modernen Alternativen wie einer Mini-Wärmepumpe ist denkbar.
Ausblick und Planung
Der Weg zur Nutzung erneuerbarer Energien ist klar umrissen: Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens zwei Drittel der Energie aus erneuerbaren Quellen generieren. Das Heizungsgesetz erlaubt zudem den Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen bis 2044. Im Sinne des Klimaschutzes und der Verringerung von CO₂-Emissionen im Gebäudebereich ist dies ein wichtiger Schritt. Bis 2045 sollen alle Gebäude nur noch mithilfe regenerativer Energien beheizt werden. Diese Reduktionsziele sind ambitioniert, aber notwendig, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Hamburg entwickeln wird, insbesondere in den anstehenden Jahren, in denen die Vorgaben des Heizungsgesetzes greifen. Vermieter sollten die kommunale Wärmeplanung im Blick behalten, denn diese wird entscheidend für die zukünftige Wärmeversorgung und die Auswahl der Heizsysteme sein.
Für weitere Informationen und Anfragen steht die SWP Immobilien GmbH & Co. KG zur Verfügung, die die genannten Wohnungen und deren Heizsysteme im Angebot hat. Kontaktdaten sind auf deren Website zu finden. Die Heizsituation in Hamburg wird sich sicher weiterentwickeln – mit vielen Möglichkeiten für alle Beteiligten.
Für die Details zum Heizungsgesetz und zu den laufenden Vorgaben steht unter anderem die Website von Viessmann zur Verfügung, die umfassend über diese Themen aufklärt Viessmann berichtet, dass … . Außerdem informiert T-Online über wichtige Fristen und Regelungen in diesem Zusammenhang.