Blutiger Übergriff in Hamburger Klinik: Patient verletzt Krankenschwester!

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In Hamburg-Altona verletzte ein Patient eine Krankenschwester mit einem Messer. Hintergründe unklar, psychische Störung möglich.

In Hamburg-Altona verletzte ein Patient eine Krankenschwester mit einem Messer. Hintergründe unklar, psychische Störung möglich.
In Hamburg-Altona verletzte ein Patient eine Krankenschwester mit einem Messer. Hintergründe unklar, psychische Störung möglich.

Blutiger Übergriff in Hamburger Klinik: Patient verletzt Krankenschwester!

In der Nacht zum Donnerstag fand in der Asklepios-Klinik in Hamburg-Altona ein schwerwiegender Vorfall statt. Ein 21-jähriger Patient griff um 1.50 Uhr eine Krankenschwester mit einem Messer an. Bei dem Angriff wurde die 52-jährige Frau verletzt, während die genauen Hintergründe der Tat weiterhin unklar sind. Es besteht der Verdacht, dass der Angreifer sich möglicherweise in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Zwei Streifenpolizisten, die zufällig wegen eines anderen Einsatzes in der Klinik waren, intervenierten und wurden dabei verletzt, allerdings nicht durch das Messer. Der Angreifer, ein spanischer Staatsbürger, wurde nach der Tat in eine Psychiatrie gebracht. Ob Alkohol oder Drogen im Spiel waren, bleibt ungewiss. Bemerkenswert ist, dass dieser Vorfall an einen ähnlichen Angriff vor zwei Wochen erinnert, bei dem ein 35-Jähriger einen Arzt mit einem Brotmesser bedrohte. Die Berichterstattung über solche Gewalttaten wirft auch größere Fragen zu den Sicherheitsbedingungen in psychiatrischen Einrichtungen auf, wie tagesschau.de berichtet.

Die vorläufige Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie wirft wichtig Fragen auf. Ein Gericht wird nun klären, ob die Unterbringung dauerhaft bleibt. Dabei wird die Schuldfähigkeit des Beschuldigten entscheidend sein. Bei einem dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes hätte normalerweise Untersuchungshaft angeordnet werden müssen. Wenn jedoch Anhaltspunkte für eine fehlende Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung vorliegen, kann ein Richter einen Unterbringungsbefehl erlassen. In solch einem Fall wird auf eine Anklage verzichtet, und es wird stattdessen ein „Sicherungsverfahren“ beantragt, welches die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Folge haben kann.

Psychische Erkrankungen und ihre Auswirkungen

Der Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen das Gesundheitssystem steht. Laut einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) sind psychische Erkrankungen oft mit einem erhöhten Risiko für Gewaltverhalten verbunden, insbesondere während akuter Krankheitsphasen. Trotz dieser Gefahr gilt es, die Diskrepanz zwischen der allgemeinen Wahrnehmung von psychisch Kranken und der Realität zu beachten. Die Mehrheit der psychisch Erkrankten ist nicht gewalttätig, und schwere Gewalttaten sind eher seltene Ereignisse. Dennoch müssen geeignete Behandlungsstrukturen ausgebaut werden, um betroffenen Personen effizienter helfen zu können. Die DGPPN betont, dass bestehende rechtliche Möglichkeiten konsequent genutzt werden sollten, um ein sicheres Umfeld in Kliniken zu gewährleisten.

Die Sicherheit in psychiatrischen Einrichtungen ist nicht nur ein Thema für die Betroffenen, sondern auch für das Personal, das tagtäglich mit potenziell aggressiven Verhaltensweisen konfrontiert ist. Die steigende Gewaltkriminalität in Deutschland gibt Anlass zur Besorgnis. Statistiken zeigen einen Anstieg von 11,5 % im Jahr 2022 auf 17,5 % im Jahr 2023. Dies zeigt, dass nicht nur psychiatrische Einrichtungen betroffen sind, sondern die Gesellschaft insgesamt. Männer sind überproportional in Zahlen vertreten: 75,6 % der tatverdächtigen Fälle bei häuslicher Gewalt sind Männer. Es ist also an der Zeit, über umfassende Konzepte zur Prävention und Intervention nachzudenken, wie es auch die univadis.de empfiehlt.