Heute ist der 12.03.2026 und die Stadt Hamburg steht vor einer entscheidenden Wende im Bereich des Wohnungsbaus. Im Moldauhafenquartier, südlich der Hafencity, wird eine Fläche von 2,53 Hektar für den Bau frei finanzierter Wohnungen bereitgestellt. Diese Maßnahme ist Teil einer größeren Strategie, die darauf abzielt, die Vermarktung und Umsetzung des Drittelmixes, bestehend aus geförderten Mietwohnungen, freien Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, zu erleichtern. Insgesamt sollen 14,5 Hektar städtische Wohnungsbaugrundstücke verkauft werden, um die Liquidität für die Erschließung zu sichern und Stadtentwicklungsprojekte anzukurbeln. Diese Entscheidung ist besonders bemerkenswert, da sie von der seit 2023 in der Verfassung festgelegten Vergabe im Erbbaurecht abweicht.
Die Wohnungswirtschaft zeigt sich positiv überrascht von dieser Entwicklung. Die betroffenen Stadtentwicklungsprojekte umfassen nicht nur die Hafencity und Grasbrook, sondern auch die Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg und Fischbek. Diese Wende kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Stadt Hamburg bereits seit Jahren versucht, den Wohnungsbau über Erbbaurechte zu steuern. Doch nach drei Jahren seit der Verfassungsänderung zeigen sich in zentralen Entwicklungsgebieten wie der Hafencity und Grasbrook Probleme. Bedenken bestehen, dass ohne den Verkauf von Grundstücken die Infrastruktur- und Erschließungskosten nur schwer zu stemmen sind, was den angestrebten Drittelmix gefährden könnte [Welt].
Neuer Fokus auf Grundstücksverkäufe
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, plant der Hamburger Senat Ausnahmen von der Erbpachtregel in bestimmten Entwicklungsgebieten. Ein Antrag für Grundstücksverkäufe in der Hafencity, Grasbrook, Diekmoor (Langenhorn), Neugraben-Fischbek und Wilhelmsburg wurde bereits vorgelegt. Dabei ist vorgesehen, dass bis zu 35 Prozent der Grundstücke verkauft werden, was eine signifikante Abweichung von der bisherigen Strategie darstellt. Die Diskussion darüber wird nach den Frühjahrsferien im Haushalts- und Stadtentwicklungsausschuss fortgesetzt. Die Opposition kritisiert diese Erbbaurechtsstrategie als riskant und investitionshemmend, während die Stadt signalisiert, dass sie bereit ist, ihre Haltung zu überprüfen [IZ].
Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen: Seit der Verfassungsänderung wurden lediglich 20 Grundstücke im Erbbaurecht vergeben, und das ohne private Investoren. In vielen Fällen musste die städtische Wohnungsbaugesellschaft Saga einspringen, um die Lücken zu füllen. Besonders schwierig gestaltet sich die Realisierung von Mietwohnungen auf Erbpacht-Grundstücken, während Eigentumswohnungen nahezu unmöglich zu realisieren sind. Der Verkauf von Grundstücken könnte zudem den Rückgriff auf den Kernhaushalt verringern und damit die finanzielle Situation der Stadt stabilisieren [Welt].
Soziale Bodenpolitik im Fokus
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für die Fortführung der sozialen Bodenpolitik ein. 2024 sollen durch Ankäufe und Vorkaufsrechte mehr Flächen gesichert werden als verkauft. Eine positive Flächenbilanz soll aufrechterhalten werden, während das Erbbaurecht als Steuerungsinstrument gestärkt werden soll. Leon Alam von der Grünen Fraktion betont die Bedeutung einer soliden Bodenpolitik für bezahlbares Wohnen. Um die Verfügbarkeit von städtischen Grundstücken zu gewährleisten und Spekulationen zu verhindern, bleibt der Erbbauzins bei 1,3 Prozent [Grüne Hamburg].
Die Herausforderungen sind klar, doch die Stadt Hamburg bleibt optimistisch. Große Stadtentwicklungsvorhaben, wie in Wilhelmsburg, Oberbillwerder und Grasbrook, stehen an und sollen durch neue Regelungen in der Landesbauordnung unterstützt werden, um Genehmigungen beim Bau zu vereinfachen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, ob diese neuen Strategien den gewünschten Effekt auf den Wohnungsbau in Hamburg haben werden.



