In den kommenden Tagen sind zahlreiche Wasserunterbrechungen in verschiedenen Stadtteilen angekündigt. Laut den aktuellen Informationen von IWB müssen die Anwohner in den betroffenen Gebieten mit Einschränkungen rechnen. Besonders betroffen sind die Kohlenstrasse sowie der Bernerring, wo am 7. April von 14:00 bis 15:00 Uhr das Wasser abgestellt wird. Wer an der Schützenmattstrasse wohnt, sollte am 8. April zwischen 8:00 und 11:00 Uhr keine Wasserentnahmen planen, da auch hier zeitweise kein Wasser fließen wird. Weitere geplante Unterbrechungen sind für den 9. und 10. April vorgesehen, die sich auf mehrere Adressen konzentrieren.

So erfreuen sich auch die Therwilerstrasse und die Neubadstrasse in den kommenden Tagen an einer verstärkten Aufmerksamkeit: IWB listet für den 9. April mehrere Zeitfenster, in denen das Wasser abgestellt sein wird. Es ist ratsam, sich rechtzeitig auf die Unterbrechungen einzustellen und notwendige Vorkehrungen zu treffen.

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Details zu den Unterbrechungen

Hier eine Übersicht der geplanten Wasserunterbrechungen:

  • 07.04.2026: 14:00 – 15:00 Uhr – Kohlenstrasse 20, Bernerring 41-45 und 50, Marschalkenstrasse 77
  • 08.04.2026: 08:00 – 11:00 Uhr – Schützenmattstrasse 40, 42, 44, 46, 48, Eulerstrasse 41
  • 09.04.2026: 08:00 – 12:00 Uhr – Therwilerstrasse 24
  • 10.04.2026: 08:00 – 12:00 Uhr – Therwilerstrasse 35
  • 13.04.2026: 08:00 – 12:00 Uhr – Rütimeyerplatz 6

Und auch in der Fernwärmeversorgung stehen einige Stadtteile vor einem Tag der Herausforderung. Am 9. April wird beispielsweise in der Schneidergasse mit einer Unterbrechung von 7:30 bis 17:00 Uhr gerechnet. An diesen Tagen sind die Anwohner gut beraten, sich auf die vorübergehenden Einschränkungen einzustellen.

Versorgungssicherheit und Maßnahmen

Die Bundesnetzagentur informiert bezüglich der Relevanz von Versorgungsunterbrechungen und deren Ursachen. Sie legt fest, dass alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen die Unterbrechungen melden müssen, und zwar gemäß § 52 EnWG. Dabei müssen sie den Zeitpunkt, die Dauer und die Gründe für die Störungen angeben. Diese Verantwortung gilt für alle Anbieter, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort. Zudem werden die Daten der Unterbrechungen zentral erfasst und regelmäßig ausgewertet. Der Bericht über das Vorjahr muss jedes Jahr bis zum 30. April an die Bundesnetzagentur gesendet werden, wie aus den Informationen von bundesnetzagentur.de hervorgeht.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hebt hervor, dass die Versorgung mit Trinkwasser während solcher Unterbrechungen von essenzieller Bedeutung ist. So stehen Notstromgeneratoren und Wassertransportkapazitäten bereit, sollten größere Ausfälle eintreten. Dies geschieht durch verschiedene Institutionen wie das Technische Hilfswerk, die Feuerwehr sowie Hilfsorganisationen, die Unterstützung bei der Verteilung und Aufbereitung von Wasser leisten. Das BBK stellt Informationen zur Verfügung, um die Notfallbewältigung in der Wasserversorgung sicherzustellen, wie auf bbk.bund.de zu lesen ist.

Die Anwohner sind gut beraten, die Entwicklung der Wasserversorgung aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls Alternativen zu planen, um während der Unterbrechungen gut über die Runden zu kommen. Schließlich kann die eigene Vorbereitung großen Einfluss darauf haben, wie gut man mit den absehbaren Einschränkungen umgehen kann.