Bahrenfeld plant neuen Wohnraum: 426 Wohnungen und mehr!
Altonas Bebauungsplan Bahrenfeld 78 schafft Wohnraum und Nutzflächen. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.10. bis 26.11.2025.

Bahrenfeld plant neuen Wohnraum: 426 Wohnungen und mehr!
In Hamburg gibt es Neuigkeiten aus dem Bezirk Altona, die für die Anwohner von großer Bedeutung sein könnten. Der Bebauungsplan 78 „Taşköprüstraße“ steht in den Startlöchern, um im Stadtteil Bahrenfeld den Wohnraum zu erweitern und gleichzeitig Platz für verschiedene Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen zu schaffen. Geplant sind insgesamt 426 Wohneinheiten in einem Areal, das genau definiert wurde.
Im Detail liegt das Plangebiet im Bereich der Flurstücke 1820, 4922, 490, sowie 5672, 5670 und 5668 in der Gemarkung Ottensen. Die höchsten Gebäude dürfen bis zu sieben Geschosse haben, und die Innenhofstruktur wird grün gestaltet, was sicherlich zur Lebensqualität in der Umgebung beiträgt. Aber das ist noch nicht alles: Auch Nahversorgungsangebote sollen in den Erdgeschosszonen integriert werden, damit die zukünftigen Bewohner*innen ihren Alltag optimal gestalten können.
Öffentlichkeitsbeteiligung startet bald
Ein wichtiger Punkt für die Bürgerbeteiligung: Die Planunterlagen zum Bebauungsplan werden vom 27. Oktober bis 26. November 2025 veröffentlicht. Interessierte können die Unterlagen online auf der Webseite der Stadt unter „Bauleitplanung online“ einsehen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Altona in Raum 324, 3. Obergeschoss, zu begutachten. Das Bezirksamt hat an Werktagen geöffnet, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und am Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ausdrücklich erwünscht. Bürger*innen haben die Gelegenheit, ihre Meinung zu dem Bebauungsplan-Entwurf abzugeben. Dies kann elektronisch über die genannte Webseite oder per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich einzureichen oder diese direkt im Bezirksamt zur Niederschrift zu bringen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen eventuell unberücksichtigt bleiben.
Rechtsverbindlichkeit und weitere Informationen
Die Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Dokumente, die genau regeln, was wo gebaut und genutzt werden darf. Sie bestehen aus einem Gesetzestext, einer Begründung und meist auch mehreren Planzeichnungen. Entwickelt werden sie aus dem Flächennutzungsplan, der die vorbereitenden Schritte für die Bauleitplanung bildet. Die Öffentlichkeit wird über den Amtlichen Anzeiger sowie über Plakate in öffentlichen Räumen informiert, wie hamburg.com mitteilt.
Wer sich genauer über die administrativen Schritte und die Zuständigkeiten in der Bauleitplanung informieren möchte, kann das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Altona kontaktieren. Für Bauanfragen ist das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt zuständig.
Sollten Sie Fragen zu dem Bebauungsplan haben oder eine Beratung wünschen, stehen die Mitarbeiter*innen des Fachamtes unter den Telefonnummern (040) 42811-6042 oder -6014 sowie per E-Mail zur Verfügung. Datenschutzinformationen sind ebenfalls im Impressum des Fachamtes zu finden.
Bleiben Sie dran und bringen Sie Ihre Stimme ein, wenn es um die Zukunft Ihres Stadtteils geht. Es gibt viel zu tun, und die Meinungen der Bürger*innen sind mehr als willkommen!