In Hamburg bleibt das Dublin-Verfahren ein heißes Eisen in der Migrationsdebatte. Über das vergangene Jahr zeichnete sich eine besondere Dynamik ab: Mit einer Erfolgsquote von knapp 30 Prozent bei Überstellungen von Asylbewerbern liegt Hamburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt von lediglich 14,9 Prozent. Dies wurde jüngst durch eine offizielle Senatsantwort auf eine Große Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion bekannt, die die Fragestellung aufwarf, wie effektiv die bestehenden Verfahren sind und wie viele Migranten untertauchen.

Ein Blick auf die Zahlen bestätigt die Situation: Im Jahr 2023 wurden aus Hamburg insgesamt 1043 Übernahmeersuchen nach dem Dublin-Verfahren gestellt, von denen 656 positiv beschieden wurden. Insgesamt konnten 312 Überstellungen vollzogen werden. Der Grund für viele gescheiterte Rückführungen liegt häufig darin, dass Asylbewerber „untertauchen“ oder nicht angetroffen werden können. So haben 81 Personen das Rahlstedter Dublin-Zentrum verlassen und sind seither unbekannt.

Strukturen und Abläufe im Dublin-Zentrum

Das Dublin-Zentrum in Rahlstedt, seit einem Jahr in Betrieb, hat das Ziel, die Verfahren zu beschleunigen. Dort werden einzig alleinreisende, volljährige Männer untergebracht – im vergangenen Jahr waren es insgesamt 201 Personen. Doch diese offene Struktur hat ihre Schattenseiten, denn das Zentrum ist keine geschlossene Einrichtung wie die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt, was die Kontrolle der Ausreisepflicht erschwert.

Gesetzlich geregelt ist das Dublin-Verfahren in der Dublin III-Verordnung, die für alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Schweden und Liechtenstein gilt. Laut dieser können Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land um Schutz nachgesucht haben, in dieses Land zurückgeschickt werden. Rückführungen sind jedoch nur in den ersten sechs Monaten nach Einreise möglich, was häufig an der strengen Frist scheitert und somit die Rückführung erschwert.

Die Kritik aus der Politik

Die AfD hat die Leistungen des Hamburger Dublin-Zentrums scharf kritisiert und betont, dass die hohe Zahl von untergetauchten Personen auf ein Versagen der zuständigen Behörden hindeutet. Während der Senat positive Entwicklungen in Bezug auf Abläufe und Koordinierung sieht, hält er eine endgültige Beurteilung für verfrüht. Klar ist: Die anhaltenden Probleme im nationalen und europäischen Kontext zeigen sich auch hier deutlich.

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Auf der bundesweiten Ebene haben die deutschen Ausländerbehörden in den Jahren 2023 und 2024 in Zehntausenden Fällen nicht die Möglichkeit erhalten, Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren zu überstellen, obwohl die Zustimmung der entsprechenden EU-Länder vorhanden war. Im Jahr 2023 wurden beispielsweise 74.622 Überstellungen beantragt, jedoch nur 5.053 tatsächlich durchgeführt, was die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migrationspolitik weiter unterstreicht.

Obwohl Hamburg im Bundesvergleich eine überdurchschnittliche Durchführung von Dublin-Überstellungen aufweist, bleiben auch hier wesentliche Fragen zur Effektivität der Politik und zum Schutz der Rechte der Asylsuchenden offen. Der Senat setzt auf verbesserte Abläufe, doch wie die Realität zeigt, sind viele Unsicherheiten und Probleme noch keinesfalls gelöst. Die Entwicklungen in dieser Thematik werden weiterhin kritisch beobachtet.

Für mehr Informationen über das Dublin-Verfahren können Sie die Welt, Tagesschau und die Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge besuchen.