Marianne Rosenberg singt im Badezimmer – Ist das der neue Trend?
Marianne Rosenberg singt im Interview über ihre Stimme und die Herausforderungen der Plattform Lokalkompass im Medienrecht.

Marianne Rosenberg singt im Badezimmer – Ist das der neue Trend?
In einem aktuellen Interview mit Johannes Waechter berichtet die bekannte Sängerin Marianne Rosenberg, dass sie gerne im Badezimmer singt, da der Hall dort ihrer Stimme eine besondere Note verleiht. Besonders amüsant ist, dass sie dafür auch auf dem Klodeckel Platz nimmt. Diese charmanten Details über ihre musikalischen Gewohnheiten hat sie jüngst in der Ausgabe 44 des SZ-Magazins vom 30. Oktober 2025 geteilt.Lokalkompass berichtet darüber und hebt die lebendige Art hervor, mit der Rosenberg ihre Leidenschaft für das Singen beschreibt.
Während Marianne Rosenberg von ihren kleinen Bühnen im Badezimmer erzählt, gibt es auch ernste Nachrichten über die Plattform Lokalkompass. Erst kürzlich wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Köln eine Berufung der FUNKE Media Sales NRW GmbH gegen eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen hat. Hierbei ging es um einen Beitrag eines Bürgerreporters, der einen SPD-Bürgermeisterkandidaten aus Essen ohne redaktionelle Prüfung schwerwiegend in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Der Artikel hatte fälschlicherweise behauptet, der Kandidat hätte Beihilfe zum Kindesmissbrauch geleistet. Diese bedenklichen Vorwürfe führten dazu, dass das Landgericht Essen im Dezember 2024 zugunsten des Betroffenen entschied und ihm einen Unterlassungsanspruch zusprach. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da FUNKE auf Rechtsmittel verzichtet hat.Höcker zieht aus diesem Fall klare Lehren über die Haftung von Plattformbetreibern für Inhalte von Laien.
Verantwortung der Plattformbetreiber
Diese Ereignisse werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Online-Plattformen in der heutigen digitalen Landschaft. Das Medienrecht, das sich im deutschen Rechtssystem herausgebildet hat, beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten, die von Persönlichkeitsrechten bis hin zu Urheberrechtsfragen reichen. Besonders relevant wird dieses Recht, wenn es zu Verletzungen kommt, wie dem genannten Fall auf Lokalkompass. Die Pflicht zur redaktionellen Kontrolle ist nach dem Urteil eindeutig; leider geschieht dies nicht immer in ausreichendem Maße.Fachanwalt erläutert, dass das Medienrecht ein Zusammenspiel aus Verfassungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht ist, und dass die zunehmende Digitalisierung den Druck auf Plattformbetreiber verstärkt, ihre Inhalte genau zu prüfen.
Zusammengefasst zeigt der Fall, dass eine einfache Kennzeichnung als „Community“-Mitglieder nicht ausreicht, um sich von Inhalten abzugrenzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen eine klare redaktionelle Distanzierung, die bei Lokalkompass anscheinend nicht gegeben war. Gleichzeitig bleibt die Frage nach der Qualitätssicherung der Inhalte auch im Blick, insbesondere durch den neu implementierten Filter, der dazu dient, Spam und radikale Beiträge zu reduzieren. Dies geschieht, um die Qualität der veröffentlichten Inhalte aufrechtzuerhalten und das Vertrauen der Nutzer zu gewinnen.