Ein bedrückendes Bild bietet sich an den Ufern der Alster und ihrer Kanäle: Hunderte verwitterte Kanus und andere Wasserfahrzeuge lagern dort illegal und haben sich über die Jahre zu einem echten Problem entwickelt. Diese Situation hat nun die Bezirkskoalition aus SPD, CDU und FDP in Hamburg-Nord mobilisiert, die entschieden hat, die Schrottkanus zu beseitigen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits von der Bezirksversammlung beschlossen, um der Umweltbelastung und der Gefährdung der Wasservögel Einhalt zu gebieten.
Schätzungen von Naturschutzverbänden, wie dem NABU, sprechen von über 800 Wasserfahrzeugen, die an den Alsterufern lagern. Diese Kanus sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie belasten auch die Umwelt erheblich. Sie verdrängen Wasservögel aus ihren Brutgebieten und führen zu Schäden in der Vegetation. Um dem entgegenzuwirken, fordert die Bezirksversammlung ein klares rechtliches Fundament, um die illegalen Ablagerungen zu regeln. Eine mögliche Maßnahme könnte das Anbringen von Hinweisaufklebern mit Beseitigungsfristen an den Kanus sein, ähnlich wie es bereits bei Schrottfahrrädern praktiziert wird. Wenn die Boote nicht rechtzeitig entfernt werden, könnte die Stadtreinigung sie sicherstellen.
Ökologische Folgen der Schrottkanus
Das Kooperationsprojekt „Lebendige Alster“, initiiert von BUND und NABU, schlägt Alarm: Viele der illegal lagernden Kajaks, Kanus und SUPs rosten und verrotten seit Jahren. Diese Boote setzen Schadstoffe frei und bedrohen sensible Lebensräume an den Alsterufern, die als Brutgebiete für Wasservögel wie Haubentaucher, Bläß- und Teichhühner, Reiherenten und Schwäne von großer Bedeutung sind. Das Hinein- und Herausziehen der Boote führt zu Vegetationsschäden und einer Verdichtung des Bodens, was die lokale Tierwelt weiter gefährdet.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass die Politik ein koordiniertes Vorgehen zur Entfernung und Entsorgung der Boote entwickelt. Naturschutzverbände fordern unter anderem ein dauerhaft finanziertes Entsorgungskonzept sowie klare Regelungen für Lagerplätze, die bezahlbare Alternativen bieten. Es liegt auch ein Appell an die Bootshalter vor, die Alster respektvoll zu nutzen und ihre Boote an offiziellen Stegen oder privaten Liegeplätzen zu lagern.
Rechtslage und mögliche Sanktionen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Schrottkanus sind jedoch unklar. Es fehlt an einer klaren rechtlichen Grundlage, um gegen die illegalen Ablagerungen vorzugehen. Umweltordnungswidrigkeiten werden in verschiedenen Umweltgesetzen geregelt, darunter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden, während schwerwiegendere Verstöße unter Umständen als Straftaten eingestuft werden.
Die zuständigen Behörden müssen dabei sicherstellen, dass Bußgelder verhältnismäßig sind. Es ist wichtig, dass nicht nur die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, sondern auch, dass die Ausführung und Durchsetzung der Maßnahmen erfolgt. Das Umweltbundesamt hat in der Vergangenheit Statistiken zu Umweltstraftaten veröffentlicht, jedoch gibt es derzeit keine bundeseinheitliche Übersicht über Umweltordnungswidrigkeiten.
Die Situation an der Alster ist ein eindringlicher Appell an alle Beteiligten. Sowohl die Politik als auch die Bootshalter sind gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Nur durch ein gemeinsames, koordiniertes Handeln kann die Alster als wertvolles Naherholungsgebiet und Lebensraum für viele Tierarten geschützt werden. Die Zeit zu handeln ist jetzt, und die Schritte müssen klar und deutlich formuliert werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter NDR und BUND Hamburg.