Fortschritte in der Aufarbeitung: Hamburgs Schlüsselmomente 2025
Am 27.10.2025 präsentiert das Erzbistum Hamburg den zweiten Zwischenbericht der UAK Nord mit Fortschritten in der Aufarbeitung.

Fortschritte in der Aufarbeitung: Hamburgs Schlüsselmomente 2025
Am 27. Oktober 2025 hat Generalvikar P. Sascha-Philipp Geißler SAC für das Erzbistum Hamburg einen zw zweiten Zwischenbericht zur Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK Nord) veröffentlicht. In seiner Stellungnahme dankt Geißler der Kommission für ihre wertvolle Arbeit über die letzten drei Jahre und hebt den Fortschritt in der Zusammenarbeit seit dem ersten Bericht hervor. Ein entscheidender Schritt in diesem Prozess war die Einrichtung einer Regionalgruppe in Hamburg, die es ermöglichen soll, lokale Perspektiven und Anliegen besser zu integrieren.
Während der Bericht weiterhin Themen wie Datenschutz behandelt, kommen auch erste Überlegungen zur bevorstehenden „Mecklenburg-Studie“ sowie zur „Osnabrücker Studie“ zur Sprache. Besonders gespannt blickt man auf die geplante „Hamburger Studie“, welche die Aufarbeitung von Taten seit der Gründung des Bistums im Jahr 1995 zum Ziel hat.
Wichtige Entwicklungen in Prävention und Intervention
Die bisherigen Studienergebnisse sollen in die Weiterentwicklung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen einfließen. Seit April 2025 ist die Stabsstelle „Prävention, Intervention, Aufarbeitung“ unter der Co-Leitung von Frau Westendorf und Frau Kottmann aktiv. Diese Stelle hat es sich zur Aufgabe gemacht, die personelle Entwicklung voranzutreiben, insbesondere für Präventionsschulungen und die Begleitung von Betroffenen.
Zusätzlich werden jährliche Berichte über die Tätigkeiten der Stabsstelle erstellt, wobei der Bericht für 2024 bereits veröffentlicht wurde. Die Verantwortlichen erwarten bald das Urteil des interdiözesanen Datenschutzgerichtes in Bonn und bekräftigen die Auffassung, dass die UAK Nord für die Verarbeitung offengelegter Daten zuständig ist. Vor allem wird wertgelegt auf das Rechts der Betroffenen auf Selbstbestimmung bei der Offenlegung ihrer Daten.
Die Vorbereitungen zur Datenverarbeitung wurden gemäß der Systematik der UAK Nord abgeschlossen. Auch die Wünsche für die zweite Amtszeit der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates Nord sind Thema in dem Bericht, was zeigt, dass man bereit ist, auf die Bedürfnisse aller Beteiligten einzugehen.
Ein Blick über den Tellerrand
Im Kontext der aufklärerischen Arbeit in der Kirche scheint ein starkes Augenmerk auf dem Thema Datenschutz zu liegen. Ähnlich wie in anderen Diözesen, zum Beispiel im Erzbistum München und Freising, wurde erwartet, dass ein sicheres Kommunikationssystem eingerichtet wird. Hierbei können Nachrichten an Mitarbeitende des Erzbistums über ein speziell entwickeltes Formular übergeben werden, das eine vollständige Verschlüsselung der Daten garantiert. Nur die zuständige Person hat Zugriff auf die Informationen, was den gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz gerecht wird.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass die Aufarbeitung und die Diskussion um Präventionsmaßnahmen im Erzbistum Hamburg ein dynamischer und fortlaufender Prozess sind, der sowohl eine einfühlsame Herangehensweise als auch rechtliche Rahmenbedingungen in den Vordergrund stellt. Man hat ein gutes Händchen dafür, die oftmals schwierigen Themen anzugehen und gleichzeitig die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.