Am 12. März 2011 kam es in Hamburg-Eppendorf zu einem tragischen Unfall, der die Stadt bis heute bewegt. Ein 38-jähriger Mann namens Caesar S. verlor aufgrund eines Krampfanfalls die Kontrolle über seinen Fiat Punto. Mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h raste er über eine rote Ampel und prallte gegen ein stehendes Auto, bevor er auf eine Menschengruppe zufuhr. Vier Menschen, darunter der beliebte Schauspieler Dietmar Mues und seine Frau Sybille, verloren ihr Leben, während mindestens drei weitere Personen, darunter der Schauspieler Peter Striebeck und dessen Frau, verletzt wurden. Diese Ereignisse sind in die Hamburger Geschichte eingegangen und hinterließen eine Welle der Trauer und Anteilnahme, die am Unfallort in Form von Blumen und Botschaften sichtbar wurde. NDR berichtet von den Hinterbliebenen, die vor allem für Dietmar und Sybille Mues trauern, die drei Söhne hinterlassen haben: Wanja, Jona und Woody.
Die genauen Umstände des Unfalls werfen jedoch auch rechtliche und medizinische Fragen auf. Caesar S. war zum Zeitpunkt des Unfalls positiv auf THC getestet worden und hatte bereits zuvor drei Unfälle im Zusammenhang mit Krampfanfällen. Trotz ärztlicher Warnungen hatte er im Jahr 2008 seinen Führerschein verloren, konnte jedoch 2009 durch ein gerichtliches Urteil wieder das Steuer übernehmen. Auch wenn die Erkrankung nicht zu einem erhöhten Anfallsrisiko führte, belegen die medizinischen Richtlinien, dass persistierende Epilepsie ohne Anfallsfreiheit zu einem generellen Fahrverbot führt. Diese Regelungen werfen einen Schatten auf die rücksichtslosen Entscheidungen von Caesar S., da er seine Erkrankung gegenüber den Behörden in Abrede stellte.
Der Prozess und das Urteil
Der Prozess gegen Caesar S. begann am 26. März 2012 und fand in insgesamt zehn Verhandlungstagen statt, bei denen zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört wurden. Am 5. Juni 2012 fiel das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung sowie ein Fünf-Jahres-Verbot für das Fahren eines Fahrzeugs. Der Fall machte deutlich, wie wichtig es ist, dass Epileptiker ihre Erkrankung ernst nehmen und die gesetzlichen Regelungen zur Fahrerlaubnis beachten. Schließlich gilt für Epileptiker, die an persistierender Epilepsie leiden, dass sie grundsätzlich keine Fahrerlaubnis erhalten dürfen; erst bei längeren Anfallsfreiheiten kann die Erlaubnis erneut erteilt werden, meistens nach einem Jahr, vorausgesetzt, es handelt sich um zwei Anfälle oder mehr.
Mit dem Urteil endete zwar der juristische Teil des Falls, doch die gesellschaftlichen und emotionalen Folgen sind nach wie vor zu spüren. Drei Jahre nach dem tragischen Vorfall wurde am Unfallort ein Mahnmal in Form einer zerrissenen Bank eingeweiht, das an die Opfer erinnert und als ein stiller Ort der Reflexion dient.
In Hamburg gab es große Diskussionen über die Fahrtauglichkeit von Epileptikern. NeurologieNetz erklärt, dass bei unprovozierten Anfällen und ohne erhöhtes Risiko eine Fahrerlaubnis nach sechs Monaten Anfallsfreiheit erteilt werden kann. Bei persistierender Epilepsie jedoch liegt das Fahrverbot klar auf der Hand. Die Tragweite der Entscheidungen von Caesar S. bleibt daher ein Beispiel für die Notwendigkeit von Verantwortung im Straßenverkehr, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.