Kleinbetriebe im Arbeitsschutz: Warum das Thema oft ignoriert wird

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Eine Untersuchung von Forschern der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zeigt, warum viele Kleinbetriebe die Arbeitsschutzbestimmungen ignorieren.

Eine Untersuchung von Forschern der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zeigt, warum viele Kleinbetriebe die Arbeitsschutzbestimmungen ignorieren.
Eine Untersuchung von Forschern der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf zeigt, warum viele Kleinbetriebe die Arbeitsschutzbestimmungen ignorieren.

Kleinbetriebe im Arbeitsschutz: Warum das Thema oft ignoriert wird

In der Hamburger Geschäftswelt gibt es derzeit eine besorgniserregende Entwicklung: Viele Klein- und Kleinstbetriebe scheuen sich, die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzbetreuung durch Fachkräfte oder Betriebsärzte in Anspruch zu nehmen. Dies geht aus einer Studie des Forscherteams der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf hervor, die sich intensiv mit den Gründen für diese Nichteinhaltung beschäftigt hat. Haufe berichtet, dass zahlreiche Faktoren dazu beitragen, darunter unklare gesetzliche Anforderungen und die vorherrschende Unkenntnis über die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten.

Die Untersuchung fand statt, nachdem 586 Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angeschrieben wurden. Von diesen nahmen lediglich 16 Unternehmen an Experteninterviews teil. Auffällig ist, dass überwiegend therapeutische oder ärztliche Praxen mit im Schnitt 7,2 Mitarbeitern an der Befragung teilnahmen. Es stellte sich heraus, dass viele Unternehmer zwar das Bedürfnis nach Arbeitsschutz verspüren, jedoch durch das als kompliziert empfundene System und fehlende zeitliche Ressourcen abgeschreckt werden.

Verständnis und Unterstützung benötigen Nachbesserung

Ein zentrales Ergebnis der Befragung ist der Mangel an Informationen über die unterschiedlichen Betreuungsformen. Die DGUV Vorschrift 2 sieht speziell für Klein- und Kleinstbetriebe bis zu 50 Beschäftigte verschiedene Betreuungsmodelle vor: Die Regelbetreuung sowie die bedarfsorientierte, alternative Betreuung. Letztere erlaubt es Unternehmern sogar, eigenverantwortlich zu handeln, verlangt aber eine Erstausbildung und kontinuierliche Fortbildung.

Darüber hinaus können Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern kostenfreie Beratungen in Anspruch nehmen. Trotz dieser Möglichkeiten bleibt die Rückmeldequote niedrig, was darauf hindeutet, dass das Thema Arbeitsschutz häufig nicht im Fokus der Betriebe steht. Haufe empfiehlt Berufsgenossenschaften, ihre Anstrengungen zur Aufklärung und Unterstützung zu verstärken.

Handlungsbedarf erkannt

Die Forscher schlagen vor, dass eine direkte Ansprache der Betriebe besonders sinnvoll ist, sobald sie ihren ersten Mitarbeiter anmelden. Überdies sollten die Informationskonzepte überarbeitet werden, um sie an die realen Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen. Nur so kann der wichtige Bereich des Arbeitsschutzes mehr in das Bewusstsein der Verantwortungsträger gerückt werden und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden.

In einer Zeit, in der gesetzliche Vorschriften und die Sicherheit am Arbeitsplatz immer mehr in den Vordergrund rücken, bleibt den kleineren Betrieben eine zentrale Herausforderung: die Anforderungen des Arbeitsschutzes ernst zu nehmen und rechtzeitig zu handeln.