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In Hamburg wird eine Wohnung zur Nachmiete angeboten, die ab Juni oder Juli bezogen werden kann. Laut Kleinanzeigen hat der bisherige Mieter bei Vonovia die Wohnung vorgeschlagen, die vor zwei Jahren umfassend saniert wurde. Diese attraktive Immobilie hat eine unveränderte Warmmiete von 650 Euro, was angesichts der Marktentwicklungen eher günstig ist.

Ein besonderes Highlight sind die selbstgebauten Möbel, die der Mieter gegen einen Abschlag mitveräußern möchte. Dazu zählen unter anderem ein hochwertiges Bett mit den Maßen 180×200 cm, das clever mit Stauraum versehen ist und somit als „Kellerersatz“ genutzt werden kann. Der Zugang zum Keller selbst ist allerdings eher ungemütlich, da hier nicht nur Mülltonnen stehen, sondern auch zahlreiche Rattenfallen aufgestellt wurden. Eine Nutzung wird nicht empfohlen.

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Die Lage und Annehmlichkeiten

An der Lage der Wohnung gibt es nichts auszusetzen. Die Mietrecht.org schildert die Vorteile: In etwa zehn Minuten erreicht man sowohl die Bahnstation Friedrichsberg als auch die U-Bahn-Station Straßburger Straße. Für die Kaffeeliebhaber ist das beliebte Café May direkt gegenüber, während eine Stadtrad-Station und ein ShareNow-Parkplatz nur einen Sprung entfernt sind. Wer also auch auf Mobilität Wert legt, macht hier sicher ein gutes Geschäft.

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Was steht jedoch in den Verträgen, wenn man sich für die Wohnung interessiert? Laut Mietrecht.com sollte die Nachmietervereinbarung nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wichtige Punkte wie Ablösevereinbarungen für Einrichtungsgegenstände, Nebenkostennachzahlungen oder auch Schönheitsreparaturen sind essenziell. Zudem sollten die Genehmigungen des Vermieters geregelt werden, da sie maßgeblich für die Übernahme von Verpflichtungen wie Schönheitsreparaturen sind.

Worauf sollte man achten?

Das Wichtigste: Eine Nachmietervereinbarung ist nur dann bindend, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben wird. Mögliche Inhalte sind die Übernahme von Möbeln, Ablösebeträge für Investitionen und eine Kautionsübernahme. Doch Vorsicht! Abmachungen, die auf Wucher hindeuten oder überhöhte Ablösesummen beinhalten, sind rechtlich nicht zulässig. Es empfiehlt sich, die Vereinbarungen im Zweifel von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wer sich jetzt für die Wohnung interessiert, sollte schnell sein und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Bei so vielen Vorzügen und einer fairen Miete könnte das neue Zuhause schneller weg sein als man denkt!