In Hamburg sorgt Cornelia Poletto, die bekannte Gastronomin, derzeit für Aufsehen. Sie hat ein ernsthaftes Problem mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord. Das Amt hat ihr ein Bußgeld auferlegt, weil sie angeblich nicht alle Auflagen für die Außengastronomie erfüllt hat. Der Vorwurf lautet, dass sie ihre Außengastronomie im Winter 2024 nicht vollständig zurückgebaut hat und dabei einen Teil des Gehwegs übermäßig genutzt haben soll. Poletto bemängelt, dass sie auf Beweisfotos und eine genauere Darstellung des gesamten Vorgangs vom Bezirksamt wartet, um ihre Sicht der Dinge genauer darlegen zu können. Das Bezirksamt hat jedoch bestätigt, dass sich der Fall noch im Anhörungsverfahren befindet und ein endgültiger Bußgeldbescheid daher noch nicht erlassen ist. Der Anlass für die Sanktion? Eine fehlende Sondernutzungserlaubnis für die genutzte Außenfläche.
Hamburg-Nord hat strikte saisonale Vorgaben für Außengastronomie. Laut diesen sind Tische und Stühle nur zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober erlaubt, solange der Gehweg für Passanten genügend Platz lässt. In den Wintermonaten dürfen lediglich Stehtische ohne zusätzliche Bestuhlung aufgestellt werden, um die Sicherheit und Beweglichkeit auf den Gehwegen zu gewährleisten.
Sondernutzungsgenehmigungen im Fokus
In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig die Regelungen für Sondernutzungsgenehmigungen in Hamburg sind. Gewerbetreibende und Gastronom*innen können solche Genehmigungen beantragen, um Mobiliar im öffentlichen Raum aufzustellen. Diese Erlaubnis wird jedoch nur befristet erteilt, in der Regel für ein Jahr oder bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Der aktuelle Trend geht jedoch in Richtung einer Verfahrensverschlankung: Mehrjährige Genehmigungen sollen in Zukunft möglich sein, was sowohl für die Antragsteller als auch für das Bezirksamt Vorteile bringen könnte. So könnten Verwaltungsaufwand und Zeit gespart werden.
Die Fraktionen von Grünen, SPD, FDP und CDU haben einen entsprechenden Antrag gestellt, um die Möglichkeit der mehrjährigen Genehmigungen zu prüfen. Diese Lösung zielt darauf ab, die Nutzung öffentlicher Flächen einfacher zu gestalten, während gleichzeitig die Nachverfolgung von Beschwerden und Regelverstößen optimiert wird.
Regelungen für Außengastronomie
Ein Blick auf die geltenden Vorschriften zeigt, dass für Außengastronomie auf eigenem Gelände keine speziellen Genehmigungen erforderlich sind. Anders sieht es aus, wenn öffentliche Verkehrsflächen wie Gehwege oder Parkbuchten genutzt werden. In diesen Fällen ist die zuständige Behörde, meist das Amt für Straßenbau oder das Ordnungsamt, gefordert. Die Genehmigung wird erteilt, sofern keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Bewegungsfreiheit für gesundheitlich eingeschränkte Personen gegeben ist. Aber eine rechtliche Anspruch auf eine Erlaubnis besteht nicht.
Es bleibt spannend, wie sich der Fall rund um Cornelia Poletto entwickeln wird und welche Änderungen im Regelwerk der Außengastronomie in Zukunft zu erwarten sind. In einer Stadt, in der die Gastronomie floriert, sind klar definierte und faire Vorgaben für alle Beteiligten unerlässlich.
Für weitere Informationen über die Regelungen zur Außengastronomie in Hamburg schauen Sie auf T-Online, BV-HH und Get Sides.