Hamburgs Gefängnisse wieder voll: Strafvollzug für Zahlungsschwache gestartet!

In Hamburg stehen ab Juni 2025 erneut Ersatzfreiheitsstrafen an, verstärkt durch soziale Ungleichheiten und Reformforderungen.
In Hamburg stehen ab Juni 2025 erneut Ersatzfreiheitsstrafen an, verstärkt durch soziale Ungleichheiten und Reformforderungen. (Symbolbild/MH)

Hamburgs Gefängnisse wieder voll: Strafvollzug für Zahlungsschwache gestartet!

Barmbek-Nord, Deutschland - In Hamburg wird seit Anfang Juni wieder eine Regelung in Kraft, die für einige Bürger Konsequenzen bis hinter die Gefängnismauern hat. Wer seine Geldstrafen nicht zahlen kann, muss wieder in Haft. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf eine zuvor sechsmonatige Pause, während der die Justizbehörde die Vollstreckung von Ersatzhaftstrafen aufgrund überfüllter Gefängnisse aussetzte. Die taz berichtet, dass dabei 517 Verurteilte zunächst nicht in Haft genommen wurden, während die Vollstreckung bei 27 weiteren unterbrochen wurde. Im Zuge dieser Regelung wurde den betroffenen Personen ein Aufschub gewährt.

Nach Ablauf der Fristen wird die Staatsanwaltschaft diese Ersatzfreiheitsstrafen sukzessiv wieder aufnehmen. Im Rahmen der Reform haben die Justizvollzugsanstalten darüber hinaus die Möglichkeit ins Leben gerufen, dass die Strafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden können.

Soziale Aspekte der Ersatzfreiheitsstrafe

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen zu dieser Regelung. Kritiker weisen darauf hin, dass die Praxis der Ersatzhaft soziale Ungleichheiten verstärkt und vor allem Menschen in prekären Lebenslagen trifft. Haft führt häufig nicht zur Resozialisierung, sondern pushiert die Ausgrenzung und Stigmatisierung von Betroffenen. KripoZ hebt hervor, dass das grundlegende Problem – die Bestrafung von Armut – nach wie vor besteht. Eine Überarbeitung des Sanktionenrechts könnte zwar zu einer Renaissance der sozialen Verantwortung führen, jedoch wird kritisiert, dass diese Reform nicht ausreiche, um die strukturellen Probleme der Armut wirklich anzugehen.

Hinzu kommt, dass viele der von Ersatzfreiheitsstrafen Betroffenen aus sozial benachteiligen Gruppen kommen und oft mit psychischen oder gesundheitlichen Problemen kämpfen. Die Chancen, mit repressiven Maßnahmen auf finanziell schwache Menschen und deren Verhalten einen positiven Einfluss zu nehmen, sind eher gering.

Reformen in der Strafjustiz

Hinter der Thematik stehen auch umfassendere Reformen im deutschen Sanktionsrecht, die durch den Bundesjustizminister Marco Buschmann als „historisch“ bezeichnet werden. Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts beschlossen, die am 1. Oktober 2023 in Kraft traten. Diese sehen unter anderem die Halbierung des Umrechnungsmaßstabs von Geldstrafe zu Ersatzfreiheitsstrafe vor, was bedeutet, dass jemand nur noch die Hälfte der Tage ins Gefängnis muss, wenn er Geldstrafen nicht zahlen kann oder keine gemeinnützige Arbeit verrichtet.

Die Reform trägt dem Ziel Rechnung, die Anzahl tatsächlich vollstreckter Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern. Dabei wird auch Unterstützung durch Sozialarbeit und frühzeitige Informationen über Haftvermeidung in den Fokus gerückt. Dennoch bleibt abzuwarten, ob diese Änderungen tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung der überlasteten Gefängnisse führen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelungen in Hamburg und die umfassenden Reformen im Sanktionsrecht wichtige Diskussionen anstoßen. Ob die Reformen im strengen Sinne tatsächlich eine Verbesserung für soziale Benachteiligte darstellen, bleibt jedoch weiterhin fraglich. Die Stadt und ihre Bürger stehen vor der Herausforderung, einen verantwortungsvollen und effektiven Umgang mit solchen komplexen Themen zu finden.

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OrtBarmbek-Nord, Deutschland
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