Öffentliche Beteiligung zur Absicherung des Gewerbegebiets Papenreye!

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Das Bezirksamt Eimsbüttel startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 vom 20.11. bis 21.12.2025.

Das Bezirksamt Eimsbüttel startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 vom 20.11. bis 21.12.2025.
Das Bezirksamt Eimsbüttel startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 vom 20.11. bis 21.12.2025.

Öffentliche Beteiligung zur Absicherung des Gewerbegebiets Papenreye!

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat gestern den Startschuss für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 gegeben. Damit wird der Fokus auf die Sicherung von Gewerbeflächen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe sowie das Handwerk gelegt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über etwa 36 Hektar, wobei ein Änderungsbereich von rund 10 Hektar im Gewerbepark an der Papenreye betroffen ist. Dies bedeutet unter anderem, dass die Flächen des Bebauungsplans Niendorf 91 nicht berührt werden, während die neue regulative Maßnahme im Stadtteil Niendorf zwischen Kollaustraße und Tarpenbek wichtige Kriterien für die Stadtentwicklung festlegt, wie hamburg.de berichtet.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, an diesem Prozess aktiv teilzunehmen. Die Pläne und Unterlagen sind vom 20. November bis zum 21. Dezember 2025 sowohl online unter bauleitplanung.hamburg.de als auch im Bezirksamt am Grindelberg 62-66 einsehbar. Während dieser Zeit können Interessierte Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die dann in die weiteren Verfahrensschritte einfließen. Informationen dazu erhält man über das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, telefonisch unter 040 / 4 2802 2016 oder per E-Mail an bebauungsplanung@eimsbuettel.hamburg.

Ziele der Bebauungsplanänderung

Das Hauptziel dieser Maßnahme liegt in der planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für relevante Industriezweige. Ziel ist es, eine solide Grundlage für die Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen, die sich in der Region niederlassen wollen, um von der Verkehrsanbindung und der Lage zu profitieren. Dabei müssen auch wichtige Aspekte wie die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bebaubarkeit der Grundstücke und der Erhalt von Verkehrsflächen berücksichtigt werden. Offizielle Bebauungspläne, wie auch in Hannover bekannt, regeln entscheidende Punkte der Nutzung und werden vom Rat beschlossen, um als rechtliche Grundlage für Baugenehmigungen zu dienen. So werden sie auch in Hamburg mit strategischem Weitblick verfolgt, um den gewerblichen Fortbestand zu sichern, wie bv-hh.de anmerkt.

Die Änderung des Bebauungsplans Niendorf 3 stellt einen weiteren Schritt in der städtischen Entwicklung dar und wird von den Bürgern mit Spannung erwartet. Die Möglichkeit zur Stellungnahme und die Transparenz des Verfahrens schaffen eine offene Plattform für Diskussionen und Anregungen. Ich freue mich darauf, zu erleben, wie die Ideen aller Beteiligten zu einer positiven Entwicklung dieser Gewerbeflächen beitragen können.