
Der Landkreis Harburg bittet um Unterstützung bei der Aufklärung eines schwerwiegenden Falles illegaler Abfallentsorgung. Laut der MOPO wurden mehrere hochgiftige Laugenbatterien an einem Feldweg in Brackel abgelagert. Unbekannte Täter haben insgesamt rund 1,7 Tonnen dieser Batterien, die jeweils etwa 20 Kilogramm wiegen, illegal entsorgt. Mitarbeiter des Landkreises haben sich um die Beräumung gekümmert und die Batterien per Hand in speziell dafür vorgesehenen Behältern verstaut.
Jörg Klenner von der Abfallwirtschaft des Landkreises äußerte sich besorgt über die Schwere dieser illegalen Entsorgung. Er bezeichnete die Situation als besonders gravierend und machte deutlich, dass der Landkreis bereits Anzeige erstattet hat. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Hinweise zum Verursacher zu geben, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Der Kontakt kann über die E-Mail-Adresse abfallwirtschaft@lkharburg.de erfolgen.
Umweltgefährdende Praktiken
Die widerrechtliche Abfallentsorgung ist ein ernstes Problem. Laut Angaben der Landkreis Harburg ist das Lagern von Abfällen auf Privatgrundstücken nicht nur illegal, sondern verstößt auch gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung. Auch das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen ist untersagt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt fest, dass Abfälle nur in zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder beseitigt werden dürfen. Insbesondere gefährliche Abfälle, wie sie in diesem Fall in Form der Laugenbatterien aufgetreten sind, können schwerwiegende Umweltauswirkungen haben. Der Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter ist im Allgemeinen für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Folgen und rechtliche Konsequenzen
Das widerrechtliche Ablagern von Abfällen kann nicht nur die Umwelt schädigen, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Laut den Informationen der Abfallbehörde besteht die Möglichkeit eines Bußgeldes von bis zu 100.000 Euro für solche Verstöße. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die widerrechtliche Ablagerung sogar als Straftat behandelt werden.
Die untere Abfallbehörde hat zudem die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Entsorgung auf privaten Grundstücken durchzusetzen, wenn die Pflicht zur Abfallentsorgung nicht erfüllt wird. Hierbei können die Bürgerinnen und Bürger Meldungen über illegale Müllentsorgung auch an die zuständige Behörde richten. Oft resultieren diese Beschwerden aus Nachbarschaftskonflikten, weshalb ein persönliches Gespräch empfohlen wird.
Die Situation in Brackel macht deutlich, wie wichtig die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf illegale Abfallentsorgung ist. Die Gesundheit der Bürger und der Schutz der Umwelt dürfen nicht in Gefahr geraten, nur weil einige sich nicht an die Gesetze halten.