
Im Landkreis Harburg gibt es einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes in der Jugendarbeit. Anja Quast hat das Amt der neuen Kreisjugendpflegerin übernommen. Ihr Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der direkten Arbeit mit ihnen zu stärken. Hierbei legt sie besonderen Wert auf die Entwicklung von Schutzkonzepten, die als Grundlage für die Arbeit in Vereinen und Verbänden dienen sollen. Kreiszeitung Wochenblatt berichtet, dass diese Schutzkonzepte darauf abzielen, Orte wie Jugendzentren und Vereine vor Gewalt zu schützen.
Die Initiativen umfassen die Erstellung einer umfassenden Orientierungshilfe, die Vereinen und Verbänden bei der Erarbeitung von Schutzkonzepten zur Seite steht. Diese Orientierungshilfe ist digital zugänglich und soll Fachkräften konkrete Unterstützung bieten. Der Verhaltenskodex für Fachkräfte sowie spezifische Handlungsabläufe sind essentielle Bestandteile dieser Schutzkonzepte. Zudem wird auf eine eigenständige Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten der Einrichtungen Wert gelegt.
Inhalte der Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe enthält wesentliche Komponenten für die Entwicklung effektiver Schutzkonzepte. Dazu zählen:
- Gliederung eines Schutzkonzepts
- Erstellung eines Verhaltenskodex
- Beantwortung grundlegender Fragen
- Durchführung von Risiko- und Ressourcenanalysen
- Vorschläge zu Prävention und Intervention bei Verdachtsfällen
Die Verfügbarkeit der Orientierungshilfe über die Kreisjugendpflege, die direkt per E-Mail kontaktiert werden kann, ist ein weiterer Schritt zur Prävention und Aufklärung in der Jugendarbeit.
Relevanz und gesetzlicher Kontext
In einem erweiterten Rahmen behandelt der Paritätische die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen. So müssen Fachkräfte über aktuelle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen informiert sein, um effektiv gegen Machtmissbrauch und Übergriffe vorzugehen. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat den Fokus auf den Kinderschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt. Schutzkonzepte sind in erlaubnispflichtigen Einrichtungen gemäß §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII obligatorisch, was Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfe einbezieht.
Die Entwicklung von Schutzkonzepten wird als dynamischer Prozess betrachtet, der regelmäßige Anpassungen erfordert. Alle Mitarbeitenden sowie die Kinder und Jugendlichen sollten aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen werden, um ein sicheres und angstfreies Arbeitsklima zu fördern. Fortlaufende Informations- und Qualifizierungsangebote sind notwendig, um den Schutz für Kinder und Jugendliche effektiv zu gewährleisten.