Harburg

Neuer Pavillon im Schwarzenberg: Pachtverfahren startet bald!

Am 16. Januar 2025 hat das Bezirksamt Harburg bekannt gegeben, dass Interessenbekundungen für die zukünftige Nutzung des historischen Pavillons im Schwarzenberger Park bis zum 9. März 2025 eingereicht werden können. Der Pavillon, der ursprünglich 1937 als Trinkhalle errichtet wurde, ist Teil der denkmalgeschützten Parkanlage, die in den kommenden Jahren umfassend saniert werden soll. Ziel dieser Maßnahme ist nicht nur die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, sondern auch die Attraktivierung des Parks für Besucher und Anwohner.

Die Sanierung der Parkanlage Schwarzenberg wird es ermöglichen, eine Vielzahl von Parkbesuchenden sowie die lokale Bevölkerung anzuziehen. Der Pavillon selbst wird für eine Dauer von mindestens fünf und maximal zehn Jahren vermietet, wobei die monatliche Nettokaltmiete bei mindestens 600 Euro liegt. Interessierte Betreiber sind aufgefordert, ihre Gebote für den monatlichen Mietzins abzugeben. Die Auswahl der künftigen Mietpartei erfolgt dabei in einem Gebotsverfahren, wobei die Qualität des Nutzungskonzepts entscheidend ist. Das Bezirksamt erwartet eine Vielzahl an interessanten Bewerbungen bis zur Frist im März.

Nutzung des Schlossparks

Die Benutzungsordnung für den Schlosspark Schwarzenberg schreibt genaue Nutzungsvorgaben vor. Die Parkbesucher dürfen den Park zwischen 8:00 Uhr und Einbruch der Dunkelheit, spätestens bis 22:00 Uhr nutzen. Dabei dient der Schlosspark als Raum für Erholung und Freizeitgestaltung. Die Besucher sind dazu angehalten, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Grünanlagen sowie die Einrichtungen nicht zu beschädigen.

Ein wichtiges Thema der Benutzungsordnung sind die Verhaltensregeln im Schlosspark. Hierzu zählt der Schutz der Natur sowie die Einhaltung von Anordnungen der Ordnungskräfte. Verbote wie das Übernachten im Park, das Grillen, sowie das Verunreinigen des Geländes sind ausdrücklich festgehalten. Auch das Mitbringen von Tieren unterliegt bestimmten Regelungen, insbesondere müssen Hunde angeleint sein. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentlich für die Erhaltung der Erholungsqualität im Park.

Öffentlicher Raum und Nutzungskonflikte

Im Kontext der Nutzung von Grünanlagen, wie dem Schlosspark, sind Nutzungskonflikte ein häufiges Thema, das auch in einer Diplomarbeit von Kathrin Schwarz erörtert wurde. In dieser Arbeit wird auf die Herausforderungen eingegangen, die sich durch unterschiedliche Ansprüche an den öffentlichen Raum ergeben, insbesondere zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern. Es zeigt sich, dass unzureichende Pflege und Entwicklung der Parks oft zu Konflikten führen.

Ein innovativer Lösungsansatz, der in der Diplomarbeit aufgeführt wird, ist die Verbindung von Grünraummanagement und Straßenraummanagement. Durch Maßnahmen zur Konfliktminderung könnte die Nutzung städtischer Parks optimiert werden. Die Ergebnisse einer durchgeführten Online-Befragung zeigen, dass Nutzergruppen unterschiedliche Bedürfnisse haben, die durch gezielte Maßnahmen in Einklang gebracht werden sollten.

Der Schlosspark in Schwarzenberg, mit seiner geplanten Sanierung und den klaren Nutzungsvorgaben, ist ein Beispiel dafür, wie Stadtentwicklung und die Erhaltung historischer Anlagen in Einklang gebracht werden können. Das Interesse an der künftigen Nutzung des Pavillons könnte ein entscheidender Schritt zur Schaffung eines lebendigen und einladenden Raumes für alle Besucher sein.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hamburg.de
Weitere Infos
schlossschwarzenberg.de
Mehr dazu
digital.zlb.de

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