
Die Hamburger Bürgerschaftswahl am 2. März 2024 rückt näher, und die Wähler haben bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Stimmen vorzzeitig abzugeben. Die zentrale Briefwahlstelle wurde am Gerhart-Hauptmann-Platz in der Hamburger Innenstadt eröffnet. Diese ist nicht nur barrierefrei, sondern auch sehr gut erreichbar, da sie fußläufig vom Hauptbahnhof und Jungfernstieg zu erreichen ist. Dies betont auch Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit, die die Erreichbarkeit dieser Wahlstelle hervorhebt. Die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind erforderlich, um die Stimme abzugeben, meldet Welt.
Die zentrale Briefwahlstelle ist von Montag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr und samstags bis 15. Februar von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Bei der vergangenen Bürgerschaftswahl im Jahr 2020 nutzten etwa 18.000 Hamburger die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe. Ab dem 7. Februar 2024 werden zudem die Stimmzettel für die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet, zur Verfügung stehen. Die Zulassung der Wahlvorschläge wird voraussichtlich Ende dieser Woche durch den Landeswahlausschuss entschieden.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerschaftswahl werden zwischen dem 24. Januar und dem 9. Februar 2025 versendet. Dies berichtet T-Online. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl hat bereits begonnen. Um eine Stimme abzugeben, ist die Briefwahl eine bequeme Option, die es den Wählern ermöglicht, ihre Stimme von zu Hause oder unterwegs abzugeben. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl werden voraussichtlich ebenfalls ab dem 7. Februar 2025 ausgegeben, was auf die verkürzte Frist bei der vorgezogenen Neuwahl zurückzuführen ist.
Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, müssen die Wähler einen schriftlichen Antrag an ihre persönliche Wahldienststelle senden. Alternativ können sie die Unterlagen auch persönlich in den Wahldienststellen beantragen, die am 21. Januar 2025 öffnen. Die zentrale Wahldienststelle am Gerhart-Hauptmann-Platz hat besondere Öffnungszeiten: vom 21. Januar bis 27. Februar von 11 bis 19 Uhr (samstags 10 bis 18 Uhr) und am 28. Februar von 11 bis 18 Uhr.
Wählerbasis und Statistiken
Die Teilnahmeberechtigung an der Bürgerschaftswahl haben deutsche Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Laut dem Statistikamt Nord stehen insgesamt 1.316.600 Hamburger als wahlberechtigt für die Bürgerschaftswahl zur Verfügung. Für die Bundestagswahl sind es 1.288.200 wahlberechtigte Personen. Hier liegt das Mindestwahlalter bei 18 Jahren.
Insgesamt zeigen die Vorbereitungen auf die bevorstehenden Wahlen in Hamburg, dass die Stadt auf die Bedürfnisse der Wähler eingeht und den Prozess der Stimmabgabe sowohl effizient als auch komfortabel gestaltet, während gleichzeitig die demokratische Teilnahme gefördert wird.