
Am 17. und 18. Februar 2025 fanden in Potsdam die zweiten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen statt. Die Verhandlungen verliefen ohne konkretes Angebot der Arbeitgeber, die hingegen ihre Vorstellungen skizzierten. Besonders auffällig war, dass einige Landesverbände eine komplette Nullrunde beschlossen hatten. Die Arbeitgeber streben eine Laufzeit von drei Jahren an und wünschen sich, dass die Entgeltsteigerungen möglichst gering ausfallen. Diese Position steht im starken Kontrast zu den Forderungen der Gewerkschaften, die eine Erhöhung der Entgelte um 8 Prozent sowie mindestens 350 Euro monatlich fordern.
Zudem verlangen die Gewerkschaften eine Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen um 200 Euro monatlich. Ihr Ziel ist eine Laufzeit von lediglich zwölf Monaten für den neuen Tarifvertrag sowie die unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss. Diese gewerkschaftlichen Forderungen stehen vor dem Hintergrund einer angespannten finanziellen Situation, in der rund 2,3 Millionen Angestellte bei Bund und Kommunen betroffen sind und die letzte Tarifrunde am 31. Dezember 2024 endete. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Mitte März 2025 angesetzt, um die Anforderungen und Erwartungen weiter zu klären, wie oeffentlicher-dienst-news.de berichtet.
Warnstreik und Mobilisierung im öffentlichen Dienst
Angesichts der stagnierenden Verhandlungen rief die Gewerkschaft ver.di zu einem bundesweiten Warnstreik am Freitag, den 7. März 2025, auf. Der Streik wird ganztägig durchgeführt und richtet sich an Tarifbeschäftigte, Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen. Der Treffpunkt für den Warnstreik ist der Gänsemarkt um 9:30 Uhr. Anweisungen der Streikleitung sind dabei zu befolgen. Die Mobilisierung soll den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, um die geforderten Erhöhungen durchzusetzen und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern.
Zu den aktuellen Herausforderungen gehört auch der hohe Personalmangel, der viele Beschäftigte in eine Überlastungssituation zwingt. Eine Umfrage unter den Beschäftigten zeigt, dass zahlreiche Stellen unbesetzt bleiben und somit die Arbeitsbelastung steigt. Um den öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, setzen sich die Gewerkschaften für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine reale Gehaltserhöhung ein. Dabei sind die Gewerkschaften fest entschlossen, die angestrebten Tarifergebnisse auch auf Beamte, Richter und Soldaten zu übertragen, wie in der Berichterstattung auf gesundheit-soziales-bildung-hamburg.verdi.de unterstrichen wird.
Überblick über die Tarifverhandlungen
Die Entwicklungen rund um die Tarifverhandlungen sind nicht nur von den geforderten Erhöhungen geprägt. Arbeitgeber kritisieren die Forderungen der Gewerkschaften als unrealistisch, insbesondere vor dem Hintergrund einer historischen Verschuldung der Kommunen von etwa 160 Milliarden Euro. Während die Gewerkschaften eine kurze Laufzeit von 12 Monaten anstreben, wünschen die Arbeitgeber eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, was die Verhandlungen zusätzlich verkompliziert.
Für die Angestellten in den Ländern wurden bereits Gehaltserhöhungen zum 1. Februar 2025 beschlossen, die bei etwa 5,5 Prozent oder mindestens 140 Euro liegen. Dies stellt einen klaren Unterschied zu den Bedingungen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen dar, die noch nicht abgeschlossen sind. Laut oeffentlicher-dienst-news.de wird in der Regel die Besoldung der Bundesbeamten nach den Tarifverhandlungen per Gesetz angepasst, und eine Einigung ist für die Beschäftigten von großer Bedeutung.