
Am 31. März 2025 hat der Hamburger Landesverband der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seine Auflösung bekanntgegeben. Der Beschluss wurde auf dem Landeskongress der JA gefasst, der am Freitag stattfand. Damit erlischt die Rechtsfähigkeit des gesamten Landesverbandes sowie aller zugehörigen Bezirksverbände. Diese Schritte folgen dem bereits Anfang Februar gefassten Beschluss des JA-Bundesverbands zur Auflösung zum gleichen Datum. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Bundesverband der JA wegen rechtsextremistischer Bestrebungen seit längerem im Blick.
Die Auflösung ist Teil einer umfassenderen Strategie der AfD. Auf einem Parteitag in Riesa wurde eine Satzungsänderung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, die die JA durch eine neue Organisation ersetzen soll. Diese soll eng an die Mutterpartei gebunden sein. Damit möchte die AfD ihren Einfluss auf den Nachwuchs stärken und einem möglichen Vereinsverbot zuvorzukommen. Bei einem Bundeskongress in Apolda, an dem circa 250 Mitglieder der JA teilnahmen, wurde die Auflösung ebenfalls offiziell bestätigt. Martin Kohler, der Vorsitzende der Berliner JA, sowie andere Vertreter der Organisation standen zu dieser Entscheidung.
Hintergrund und Reaktionen
Die Entscheidung zur Auflösung stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Proteste von etwa 1.300 Menschen, darunter Gewerkschaftsvertreter und die Initiative „Omas gegen Rechts“, begleiteten den Bundeskongress der JA in Apolda. Die Polizei war mit einem Großaufgebot präsent, der Verlauf der Proteste blieb jedoch störungsfrei. Eine Online-Petition, die sich gegen die Vermietung der Stadthalle an die JA richtete, erreichte über 94.000 Unterschriften.
Die neue Satzung macht die zukünftige Jugendorganisation zu einem rechtlich unselbstständigen Teil der AfD. Der Name „Junge Alternative“ wird aus der Satzung gestrichen, könnte aber von der neu gegründeten Organisation, die vorläufig den Namen „Patriotische Jugend“ erhalten soll, möglicherweise wieder angenommen werden. Geplant ist ein Gründungskongress, auf dem alle AfD-Mitglieder unter 36 Jahren ein neues Statut und einen endgültigen Namen festlegen können. Die neue Jugendorganisation wird strikteren Regeln unterworfen sein, wobei nur AfD-Mitglieder mit Ausnahme von Jugendlichen unter 16 Jahren Mitglied werden können.
Die Entwicklungen rund um die Junge Alternative sind nicht nur aus parteipolitischer Sicht von Bedeutung, sondern werfen auch ein Licht auf die Herausforderungen, denen sich die AfD und ihre Jugendorganisationen in der aktuellen politischen Landschaft gegenübersehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird diese Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Struktur und die Aktivitäten der AfD weiterhin beobachten.
Für weitere Informationen hierzu besuchen Sie bitte SHZ, Tagesschau und Bundestag.