
Ein Jahr ist vergangen seit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes in Hamburg. Die Bilanz fällt durchweg negativ aus. Nach Einschätzung von Justiz und Polizei sind nennenswerte Vorteile bislang ausgeblieben. Anbauvereine, die mit der Idee des privaten Eigenanbaus geworben haben, sehen sich in Existenzängsten. Ein aktueller Vorfall verdeutlicht die Problematik: Der Zoll kontrollierte einen 21-Jährigen aus Thailand am Hamburger Flughafen und stellte 19 Kilogramm Marihuana sicher.
Das Cannabisgesetz, das am 1. April 2023 in Kraft trat, erlaubt Erwachsenen den Konsum und Anbau von bis zu drei Marihuanapflanzen. Im öffentlichen Raum sind 25 Gramm erlaubt, zu Hause sogar 50 Gramm. Ziel des Gesetzes war es, den Gesundheitsschutz zu stärken und den illegalen Drogenhandel einzudämmen. Doch die Innenbehörde berichtet, dass diese Ziele nicht erreicht wurden.
Gesetzliche Ziele und Realität
Trotz eines Rückgangs der Drogendelikte um 33 Prozent im Jahr 2024, handelt es sich überwiegend um Konsumentendelikte. Die Dunkelziffer illegaler Aktivitäten bleibt hoch. Bislang wurden fast 1000 Verstöße gegen das neue Gesetz registriert, vor allem im Bereich Handel, Schmuggel oder Besitz größerer Mengen. Damit bleibt der illegale Markt weiterhin bestehen, da der private Anbau und die Anbauvereinigungen nicht ausreichen.
In Hamburg sind derzeit acht Anbauvereinigungen zugelassen, es gibt jedoch 19 eingereichte Anträge. Der Cannapingu Cannabis Club hat bereits 250.000 Euro in den Anbau investiert, stellt sich aber auch hohen Kosten für Ausrüstung und Mieten gegenüber. Die Stimmung unter den Anbauvereinen ist düster, besonders nach Aussagen der CDU, die eine Rücknahme der Legalisierung in Aussicht stellte.
Politische Reaktionen und Herausforderungen
Die Kriminalistengewerkschaft BDK fordert eine sorgfältige Evaluation des Gesetzes und bezeichnet es als nicht durchdacht. Die Polizei sieht sich durch die Teillegalisierung nicht weniger Arbeit gegenüber, da sie die Einhaltung der erlaubten Mengen und Schutzzonen überwachen muss. Allein bis Mitte März 2025 wurden bereits 97 Bußgeldbescheide erlassen, meist wegen Konsumes in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen.
Die Hamburger Justiz musste über 5500 Verfahren überprüfen, von denen 214 Strafen teilweise oder vollständig erlassen wurden. Der Handel und die Einfuhr großer Mengen Cannabis sind jetzt mit maximal fünf Jahren Haft bedroht – eine drastische Reduzierung im Vergleich zu den früheren bis zu 15 Jahren. Der Zoll hat gegen den thailändischen Reisenden ein Strafverfahren eingeleitet.
Das aktuelle Szenario verweist auch auf die bestehende Herausforderung bezüglich der Suchtprävention. Hamburg hat Suchtschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Cannabis frühzeitig ernst genommen und bietet Beratungsangebote durch die Hamburger Suchtkrankenhilfe an. Dennoch bleibt abzuwarten, wie und wann die zweite Säule des Gesetzes, die einen kontrollierten Anbau und eine Abgabe von Cannabis an ausgewählten Standorten vorsieht, umgesetzt wird. Ein konkretes Datum ist bislang nicht bekannt. Informationen für die landesspezifische Umsetzung und Antragstellung werden zeitnah bereitgestellt, berichtet hamburg.de.