
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) berichtet von einem bedeutenden Fortschritt im Bereich der elektronischen Patientenakten (ePA). Bis heute wurden knapp 70 Millionen elektronische Patientenakten angelegt. Eine Sprecherin des Ministeriums bezeichnet die Situation als gut, obwohl keine Informationen zur Anzahl der Versicherte vorliegen, die der Anlegung einer ePA widersprechen. Diese Entwicklung ist Teil einer umfassenden digitalen Transformation im Gesundheitswesen, die es gesetzlich Versicherten ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten zentral an einem Ort zu speichern und zu verwalten.
Aktuell läuft die Testphase der ePA seit Mitte Januar in drei Modellregionen: Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, dass ein bundesweiter Einsatz der ePA für März oder April geplant ist. Besonders bemerkenswert ist, dass die AOK bereits 26,4 Millionen digitale Akten für ihre Versicherten angelegt hat, wobei die Bereitstellung der ePA bereits abgeschlossen ist. Dennoch gab es Widersprüche: Rund 3,8 Prozent der AOK-Versicherten haben gegen die Anlegung einer ePA Einspruch erhoben.
Funktionsweise und Rechte der Versicherten
Die elektronische Patientenakte bietet eine zentrale Erfassung von wichtigen Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Arztbriefen, eingenommenen Medikamenten und anderen relevanten Informationen. Seit Mitte Januar wird die ePA automatisch für 73 Millionen gesetzlich Versicherte eingeführt, wobei diese Regelung auf dem Opt-out-Prinzip basiert. Versicherten steht es jedoch frei, nachträglich zu widersprechen, wodurch die Akte mit allen enthaltenen Daten gelöscht wird.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über die ePA zu informieren. Diese Informationen beinhalten die Funktionsweise, die Arten der speicherbaren Informationen sowie die Rechte der Versicherten. Darüber hinaus sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, Patienten über die in der ePA gespeicherten Daten aufzuklären. Es besteht die Möglichkeit, der Übermittlung und Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten zu widersprechen.
Sichere Authentifizierung und Datenschutz
Ein entscheidender Aspekt der elektronischen Patientenakte ist die sichere Authentifizierung der Nutzer. Versicherte authentifizieren sich mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN oder Gesundheits-ID. Alternativ ist auch eine Anmeldung mittels Fingerabdruck möglich. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts, das darauf abzielt, die Identität der Nutzer in der digitalen Welt zu gewährleisten. Hierbei werden Benutzername, Passwort, Chipkarten, Token oder biometrische Daten verwendet.
In der Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens müssen sich alle Teilnehmer authentifizieren. Die unterschiedlichen Zugriffsrechte auf medizinische Daten sind dabei klar geregelt: Ärztinnen und Apotheker haben spezifische Berechtigungen, während Krankenkassen keine Leserechte für die medizinischen Daten der Versicherten besitzen. Lediglich alte Befunde können auf Wunsch des Patienten von der Krankenkasse digitalisiert und in die ePA eingestellt werden.
Die elektronische Patientenakte stellt einen bedeutenden Schritt in der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dar und bietet sowohl Patienten als auch Arztpraxen zahlreiche Möglichkeiten zur besseren Datenverwaltung. Laut Ärzteblatt sind die Rahmenbedingungen für eine umfassende Nutzung geschaffen, doch der Schutz der persönlichen Daten bleibt ein zentrales Anliegen. Weitere Informationen zu Datenschutzaspekten bietet gesund.bund.de sowie zum Thema Informationen von Krankenkassen bundesgesundheitsministerium.de.