Hamburg-Mitte

Die digitale Gesundheitsrevolution: Elektronische Patientenakte startet!

Die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland rückt näher. Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit haben, eine ePA zu erhalten. Die ersten Schritte werden in den Modellregionen Hamburg und Franken unternommen, bevor die bundesweite Einführung im Februar erfolgen soll. Ziel ist es, dass Patienten dauerhaft auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, was eine bessere Vernetzung der rund 200.000 Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheker und Pflegeheime zum Thema hat.

Die ePA wird es Fachärzten ermöglichen, auf umfassende Informationen über Vorerkrankungen und durchgeführte Untersuchungen zuzugreifen. Dies umfasst unter anderem Röntgenbilder und Arztbriefe. Patienten haben die Kontrolle über ihre Daten und können bestimmen, für welchen Zeitraum sie diese verfügbar machen möchten. Leider äußern Ärzte jedoch Bedenken hinsichtlich der Automatisierung und des mangelnden Informationsflusses zur ePA.

Datenschutz und Sicherheit im Fokus

Ein zentrales Thema im Kontext der ePA ist der Datenschutz. Ohne die ausdrückliche Einwilligung der Patienten dürfen deren Daten weder gespeichert noch gelesen werden. Die Sicherheit der ePA wird über die Telematikinfrastruktur gewährleistet, die als sicher gilt. Trotzdem warnen Sicherheitsexperten vor möglichen Hacker-Angriffen, da Sicherheitsmängel aufgedeckt wurden. Im Zweifel müssen bestehende Probleme durch politische Lösungen angegangen werden. Die Krankenkassen legen die ePA automatisch für ihre Versicherten an, jedoch haben diese die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einzulegen.

Die Verantwortung für den Schutz der Patientendaten liegt auch bei den Nutzern der Telematikinfrastruktur, zu denen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker gehören. Details zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind im Patientendatenschutzgesetz geregelt. Betreiber von entsprechenden Diensten müssen sicherstellen, dass Sicherheitsmängel unverzüglich an die gematik gemeldet werden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro.

Regelungen für Minderjährige

Für minderjährige Versicherte gilt es, besondere rechtliche Regelungen zu beachten. Zwar gibt es keine spezifische Altersgrenze für die Nutzung der ePA, jedoch müssen Eltern als gesetzliche Vertreter zustimmen, wenn personenbezogene Daten eingestellt und Zugriffsrechte vergeben werden. Gesetzlich krankenversicherte Minderjährige ab 15 Jahren haben Anspruch auf Leistungen und können ohne Zustimmung ihrer Eltern Vertragsärzte oder Krankenhäuser aufsuchen.

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig, und die Patienten entscheiden, welche Daten sie speichern oder löschen möchten. Ab 2023 können Sie zudem ihre Daten freiwillig der Forschung zur Verfügung stellen. Ab dem Jahr 2022 wird die ePA die Speicherung von verschiedenen Dokumenten, wie dem Impfausweis und dem Mutterpass, ermöglichen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können Versicherte außerdem ihre Daten aus der ePA übertragen.

In Zukunft wird auch ein E-Rezept implementiert, das über eine App auf dem Smartphone abgerufen oder als 2D-Barcode ausgedruckt werden kann. Dies soll die elektronische Übermittlung von Überweisungen zum Facharzt erleichtern und den Prozess der Rezeptausstellung revolutionieren.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
bundesgesundheitsministerium.de
Mehr dazu
bundesgesundheitsministerium.de

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