
Die Anwohnerparken-Gebühren in Hamburg geben den Residents der Stadt Anlass zur Sorge. Laut einem aktuellen Bericht von Stern liegen die Kosten für einen Bewohnerparkausweis zwischen 65 und 70 Euro pro Jahr. Damit gehört Hamburg zu den Städten mit den höchsten Gebühren in Deutschland.
Im Vergleich zu anderen Großstädten ist die Preisspanne in Hamburg deutlich höher. In Berlin beträgt die Gebühr lediglich 10,20 Euro, während in München 30 Euro fällig werden. Nur in Köln sind die Parkgebühren mit Werten zwischen 100 und 120 Euro ab März 2025 teurer. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert indes eine Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr für Bewohnerparkausweise und schlägt zudem vor, SUV-Fahrer erhöht zu belasten.
Regulierung und die StVO-Novelle
Die DUH argumentiert, dass der verfügbare Parkraum in den Städten durch zunehmende Fahrzeuganzahl und -größe immer knapper wird. Die Neuregelungen, die 2020 in Kraft traten, haben die bis dahin geltende Obergrenze für Parkgebühren von 30,70 Euro abgeschafft. Städte und Gemeinden haben seither die Möglichkeit, die Gebühren für das Anwohnerparken selbst zu bestimmen, was zu einer bemerkenswerten Flexibilität führt.
Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt sogar das Parken von Anwohner:innen ohne nachgewiesenen Parkraummangel, solange ein städtebauliches Konzept vorliegt. Gemeinden können darüber hinaus Verkehrsmaßnahmen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. ADFC erklärt, dass § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO präventive Maßnahmen zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen ermöglicht.
Ein Blick auf die Zukunft
Die Gebühren für das Anwohnerparken können seit Juni 2020 erhöht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr festgelegt. Die legislativen Möglichkeiten erlauben den Ländern, die Gebühren je nach Fahrzeuggröße zu staffeln. Im Gegensatz dazu erfordert eine Differenzierung der Gebühren nach Einkommen eine gesetzliche Grundlage.
Im Rahmen der aktuellen Diskussion ist unklar, wie Fahrräder in die Regelungen des Bewohnerparkens integriert werden können. Es gibt Bestimmungen, die vorschreiben, dass Lastenräder nicht auf engen Gehwegen abgestellt werden dürfen, wenn sie Fußgänger:innen behindern. Auch an Parkscheinautomaten sind spezifische Vorschriften für das Parken von Fahrrädern zu beachten.
Zusätzlich könnten gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze als Lösung zur Verbesserung der Situation beitragen. Die Rolle der Gemeinden und Straßenverkehrsbehörden wird ebenfalls beleuchtet: Während die Straßenverkehrsbehörden für die Umsetzung von Anordnungen nach der StVO zuständig sind, haben Gemeinden ein neues Antragsrecht. Dieses ermöglicht ihnen, Anordnungen zur Verbesserung von Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu beantragen.
Die aktuelle Entwicklung beim Anwohnerparken in Hamburg ist Teil einer größeren Debatte über städtische Mobilität und Raumplanung. Angesichts der hohen Gebühren wird es spannend zu beobachten, wie die Stadt auf die Anforderungen der Bewohner reagieren wird und ob Änderungen in der Gebührenstruktur folgen werden.