
Am 19. Januar 2025 beginnt in Hamburg das Briefwahlverfahren für die bevorstehende Bürgerschaftswahl. Die Wahldienststellen in den Bezirken und die zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz öffnen an diesem Tag ihre Türen. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen vor Ort zu beantragen und direkt abzustimmen, sofern sie ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen können. Am 20. Januar 2025 wird zudem ein Onlinedienst für den Briefwahlantrag unter briefwahl.hamburg.de verfügbar sein, wodurch die Beantragung erleichtert wird. Weitere Informationen zur Wahl, einschließlich Musterstimmzetteln für 17 Wahlkreise, sind auf hamburg.de/wahlen zu finden.
Für die Bürgerschaftswahl sind insgesamt 1.316.600 Hamburger wahlberechtigt. Dies umfasst alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Im Gegensatz dazu sind bei der nächsten Bundestagswahl, die für den 23. Februar und 2. März 2025 angesetzt ist, nur 1.288.200 Wahlberechtigte zugelassen, da hier das Mindestalter 18 Jahre beträgt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bürgerschaftswahl startet am 23. Januar 2025 und wird an 1.318.101 Empfänger gerichtet. Dabei erhalten Wahlberechtigte Informationen zu ihren Wahllokalen und zur Briefwahl.
Wichtige Fristen und Wahldaten
Der Wahlbrief mit ausgefüllten Stimmzetteln muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Bezirkswahlleitung eingegangen sein. Bereits am 23. Februar 2025 beginnt der Versand der Briefe zur Bundestagswahl. Bei der Bürgerschaftswahl sind die Stimmzettel bereits gedruckt, während die Kandidaten für die Bundestagswahl zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen. Die Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge endet ebenfalls am 19. Januar 2025 um 18 Uhr, und der Landeswahlausschuss wird am 26. Januar 2025 über die Zulassung der Kandidaten entscheiden. Es gibt Hinweise auf mögliche Probleme bei der Zulassung der Kandidaten des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
- Bürgerschaftswahl: 2. März 2025
- Versand der Wahlbenachrichtigungen: 23. Januar 2025
- Briefwahl beginnt: 21. Januar 2025
- Versand der Wahlbriefe für die Bundestagswahl: 23. Februar 2025
Für die bevorstehenden Wahlen werden rund 30.000 Wahlhelfer benötigt, wobei 15.000 für jeden der beiden Urnengänge verantwortlich sind. Die Zahl der freiwilligen Helfer, die sich gemeldet haben, ist ermutigend und zeigt das Interesse der Bevölkerung, aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen. Der Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat die Bürger bereits aufgefordert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und aktiv an der Gestaltung der politischen Landschaft teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung in Deutschland liegt traditionell hoch, mit etwa 80 Prozent seit der Wiedervereinigung 1990, was die Bedeutung dieser Wahlen unterstreicht.
Das Wahlrecht in Deutschland, das die Modalitäten für die Durchführung von Wahlen regelt, garantiert, dass jede Stimme gleich viel zählt und dass Wählerinnen und Wähler unbeobachtet und allein abstimmen können. Dies ist ein zentrales Element der demokratischen Kultur in Deutschland und ermutigt die Bürger, aktiv an Wahlen und der politischen Mitbestimmung teilzuhaben. Die Bürgerschaftswahl ist eine wichtige Gelegenheit, um Einfluss auf die Gestaltung der Landespolitik zu nehmen und die eigene Stimme in einem demokratischen Prozess zu erheben.