
Am 23. Februar 2025 fand die Bundestagswahl in Deutschland statt, die durch ein neues Wahlrecht geprägt war. Diese Wahl führte zu einer erheblichen Neugestaltung des politischen Landschaftsbildes. Die Anzahl der Sitze im Bundestag wurde aufgrund der Reformen auf 630 begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft, was einen grundlegenden Wandel in der Sitzverteilung mit sich brachte, wie Merkur berichtet.
Insgesamt gab es 299 Wahlkreise, in denen jede Partei einen Kandidaten aufstellen konnte. Wähler wählten zunächst mit ihrer Erststimme und entschieden damit über die Direktmandate, während die Zweitstimme über die proportionale Verteilung der Sitze im Bundestag entschied. Dieses Wahlsystem, das als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet wird, gilt als eine der komplexeren Strukturen in der bundesdeutschen Politik. Die Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, das am 8. Juni 2023 in Kraft trat, trugen zu diesen Neuerungen bei, darunter die Einführung des Verfahrens Sainte-Laguë/Schepers zur Berechnung der Sitzverteilung, ergänzt bundeswahlleiterin.de.
Ergebnisse und prominenteste Verluste
Ein zentrales Ergebnis der Wahl war der Verlust zahlreicher prominenter Politiker. Robert Habeck von den Grünen musste Niederlagen hinnehmen. Er verlor seinen Wahlkreis in Flensburg-Schleswig an Petra Nicolaisen von der CDU, die 26,5 % der Erststimmen erhielt, während Habeck selbst lediglich 22,6 % erzielte. Trotz dieses Sieges wird Nicolaisen jedoch nicht in den Bundestag einziehen, da sie nicht die erforderlichen Zweitstimmen für ein Mandat aufbringen konnte, so Merkur.
Mehrere weitere prominente Verluste prägten das Wahlergebnis. Christian Lindner von der FDP musste sich im Wahlkreis 99 (Rheinisch-Bergischer Kreis) geschlagen geben. Auch die Spitzenkandidatin Alice Weidel von der AfD verlor ihren Wahlkreis am Bodensee an Volker Mayer-Lay von der CDU. Weidel erzielte 20,4 % der Stimmen, im direkten Duell bedeutete dies einen klaren Verlust. Ebenso erging es Omid Nouripour von den Grünen in Frankfurt am Main II, wo er ebenfalls an einen CDU-Kandidaten verlor. Wolfgang Schmidt, Kanzleramtschef der SPD, musste sich Till Steffen von den Grünen beugen und wird nicht in den Bundestag einziehen.
Direktmandate und neue Regelungen
Die Direktmandate müssen ab dieser Wahl durch die Zweitstimmen gedeckt werden, was bedeutet, dass ein Sieg im Wahlkreis nicht automatisch den Einzug in den Bundestag garantiert. Dies war zuvor der Fall, doch die neuen Regelungen sorgen dafür, dass die Sitze im Bundestag nun durch eine Kombination von Erst- und Zweitstimmen bestimmt werden. Direktmandate könnten also verfallen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen.
Die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglichte, bei weniger als 5 % der Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen, bleibt bis zur Verabschiedung einer neuen Regelung in Kraft.
Die Wahl bestätigt die wachsende Bedeutung der Zweitstimmen im deutschen Wahlsystem. Die Reformen haben den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages gegeben und das politische Spiel in Deutschland nachhaltig verändert.