
Am 8. Januar 2025 müssen Autofahrer in Hamburg besonders aufmerksam sein, da an sieben Standorten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist Teil der strategischen Verkehrsüberwachung in der zweitgrößten Stadt Deutschlands, die für ihre hohe Verkehrsdichte und die damit verbundenen häufigen Verstöße gegen Verkehrsregeln bekannt ist. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, stellen eine häufige Unfallursache dar, wie news.de berichtet.
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen können erheblich sein und reichen von Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten. In Deutschland gilt kein speziell für Hamburg entworfenes Verkehrsrecht, sondern der einheitliche Bußgeldkatalog, der seit dem 9. November 2021 in Kraft ist. Die Bußgeldstelle Hamburg vereint alle Bußgeldangelegenheiten unter einem Dach und ist verantwortlich für die Bearbeitung aller Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Stadt. Diese zentrale Regelung unterscheidet sich von den regionalen Bußgeldstellen in anderen Bundesländern, wie bussgeldkatalog.org hervorhebt.
Regelungen und technische Hilfsmittel
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden. Besonders wichtig ist Paragraph 23, der den Betrieb oder die Mitführung von Geräten zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verbietet. Dies betrifft unter anderem Radarwarner und Laserstörgeräte. Blitzer-Apps auf Handys sind jedoch zulässig, solange sie während der Fahrt nicht eingeschaltet sind. Externe Radarwarner, die betriebsbereit sind, bedeuten allerdings eine strafbare Handlung, gemäß bussgeld-info.de.
In Hamburg ist die Bußgeldstelle im Einwohner-Zentralamt angesiedelt und kümmert sich um die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden und die Erteilung von Fahrverboten. Die zentrale Stelle hat den Vorteil, dass sie Informationen der Polizei über Verkehrsvergehen effizient sichten und entsprechend dem Bußgeldkatalog entscheiden kann. Häufige Ziele dieser Stelle sind die Förderung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr und die Reduzierung von Verkehrsunfällen.
Kontakt und Verfahren bei Bußgeldern
Die Kontaktinformationen der Bußgeldstelle Hamburg sind wie folgt:
- Adresse: Am Sinckstraße 34, 20097 Hamburg
- Telefon: 040/42839-3124
- Fax: 040/427939-660
- E-Mail: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de
- Homepage: www.hamburg.de
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens umfasst die Wahrnehmung eines Verkehrsvergehens durch die Polizei, die anschließende Übermittlung der Informationen an die Bußgeldstelle sowie die Bearbeitung dieser Informationen. Entscheidungen über Bußgelder und Verwarnungsgelder basieren auf dem festgelegten Bußgeldkatalog. Ein Ziel der Bußgeldstelle ist es, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu verbessern und präventiv gegen Verkehrsverstöße vorzugehen.